COGISUM INTERMEDIA AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.01.2020 Blomenkamp - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
29.10.2019 Schulz - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe (68 IN 70/10 De-N) vom 12.09.2019 ist das Insolvenzverfahren gem.§ 211 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt. - -
12.07.2010 Kiefer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (68 IN 70/10 -N) vom 01.07.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
12.05.2010 Merzenich-Roszak - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe (68 IN 70/10 -N) vom 5. Mai 2010 ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, 60439 Frankfurt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen - -
10.03.2010 Meffert Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Florastraße 6, 41539 Dormagen - - - - -
28.08.2008 Gerats - - - - - lfd. Nr. 9 Sp. 3 von Amts wegen berichtigt
19.08.2008 Schoenijahn - - - - - Rötung lfd. Nr. 9 Sp. 6 von Amts wegen ergänzt
18.08.2008 Schoenijahn - Die am 29. Mai 2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals von EUR 1.952.755,00 um EUR 1.952.755,00 auf EUR 3.905.510,00 durch Ausgabe von bis zu 1.952.755 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von - - - -
12.06.2007 Lottes - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 1200.000,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien zum Nennbetrag von je 1,00 EUR gegen Bareinlage oder Sacheinlage bis einschließlich 30. April 2012 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2007). Das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich dieser Aktien ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. - Laufende Nummer 4 von Amts wegen ergänzt.
11.06.2007 Lottes - Die Hauptversammlung vom 26. Februar 2007 hat beschlossen, die Satzung in § 5 ( Höhe und Einteilung des Grundkapitals) um den Absatz 3a zu ergänzen. - - - -
von Amts wegen berichtigt. - - - - Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Soweit nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, ist dieses alleine zur Vertretung berechtigt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern oder allen von ihnen lfd. Nr. 1, Spalte 4
15.03.2007 Lottes - - - Die durch Beschluss vom 24. Januar 2007 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals ist teilweise ausgeführt. Das Grundkapital wurde von 4.321.561,00 EUR um 596.670,00 auf 4.918.231,00 erhöht. § 5 Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde entsprechend geändert. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. - -
16.02.2007 Bott Dormagen Aktiengesellschaft Satzung vom 13. Juni 2000, zuletzt geändert am 17. Oktober 2006 Die Hauptversammlung vom 13. September 2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 134241) nach Dormagen beschlossen. Erwerb, die Entwicklung und Erbringung von Mediendiensten und -leistungen aller Art, insbesondere auch der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung eigener und fremder Software, die z.B. als Suchhilfen im Internet eingesetzt werden können, sowie aller Formen von Medien- und Internetdiensten und die Übernahme von Holdingfunktionen für andere Medien- und Internetdienstleister. Dies erfaßt auch den Erwerb von Lizenzen an Software hierzu sowie deren Weiterlizenzierung. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern oder allen von ihnen allgemein oder für den Einzelfall Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann einzelnen, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern allgemein oder für den Einzelfall Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Altern. BGB erteilt werden. -

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