COLEXON Energy AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.02.2015 Helbig Bayreuth - - Der Sitz ist nach Bayreuth (jetzt Amtsgericht Beyreuth, HRB 6106, Firma jetzt: 7C Solarparken AG ) verlegt. - -
29.10.2014 Helbig Änderung zur Geschäftsanschrift: Kapstadtring 10, 22297 Hamburg - - - - -
09.09.2014 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 17.04.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 24.717.000,00 EUR auf bis zu 33.589.278,00 EUR gegen Sacheinlagen beschlossen. - - - Fall 64
- - - - - - Fall 62
30.07.2014 - Die am 17.04.2014 beschlossene Herabsetzung des - - - -
02.06.2014 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 17.04.2014 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung einer Aktie in vereinfachter Form um 1,00 EUR auf 17.744.556,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. - - - Fall 57
17.10.2013 Fritsch - Die Hauptversammlung vom 21.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. - - - -
12.06.2013 Repinski Änderung zur Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 43, 22767 Hamburg - - - - -
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15.06.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien durch Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 8.872.278,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). - -
27.07.2009 Eickhoff - Die Hauptversammlung vom 26.05.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 12.863.323,00 beschlossen. - - - -
- - - - - - vom 18.12.2006 berichtigt.
19.12.2008 Repinski Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg - - - - -
10.09.2008 Dr. Goetze - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Colexon GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103627) verschmolzen. - -
19.06.2008 Dr. Goetze - Die Hauptversammlung vom 28.05.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 und 13 beschlossen. - - - -
25.01.2008 Wiedemann - und 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - -
01.11.2007 Wiedemann - Der Vorstand hat auf Grund der am 03.08.2006 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.05.2006 am 16.10.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 4.937.000,00 um EUR 178.000,00 auf EUR 5.115.000,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 16.10.2007 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1) und (2) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 19.05.2006 beträgt nach Teilausnutzung noch 1.860.000,00 EUR. - -
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 19.05.2006 beträgt nach Teilausnutzung noch 2.038.000,00 EUR. - -
18.12.2006 Wiedemann - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Reinecke + Pohl Solare Energien GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83037) verschmolzen. - Verschmelzungsvertrag Blatt 100-104 Sonderband 8
03.08.2006 Wiedemann - Die Hauptversammlung vom 19.05.2006 hat die Neufassung der Satzung in § 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital) und die Änderung des § 13 beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 2.325.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). - Satzung Blatt 89 ff. Sonderband 8
22.11.2005 Wiedemann - Der Vorstand hat auf Grund der am 08.09.2005 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07.07.2005 am 08.09.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12.09.2005 die Erhöhung des Grundkapitals um 800.000,00 EUR auf 4.650.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2005 - - - Satzung Blatt 84 ff. Sonderband 7
19.10.2005 Lux - Der Vorstand hat auf Grund der am 08.09.2005 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07.07.2005 am 09.09./13.09. und 30.09.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 13. und 30.09.2005 die Erhöhung des Grundkapitals um 750.000,00 EUR auf 3.850.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.09.2005 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1, 2 und 6 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 07.07.2005 beträgt nach Teilausnutzung noch 800.000,00 EUR. - Satzung Blatt 68 ff. Sonderband 6
08.09.2005 Wiedemann - Die Hauptversammlung vom 07.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. (6) (Genehmigtes Kapital) und die Einfügung eines Abs. (7) (Bedingtes Kapital) beschlossen. Das bisherige Genehmigte Kapital 2000/I ist aufgehoben. - - - Satzung Blatt 54 ff. Sonderband 6
29.06.2005 Wiedemann - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2000 erteilten, am 21.02.2002 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 23.05.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24.05.2005 beschlossen, das Grundkapital um weitere EUR 460.000,00 gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 460.000,00 auf EUR 3.100.000,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.05.2005 ist § 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert worden. - Nach weiterer teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals - Satzung Blatt 51 ff. Sonderband 5
- - - - Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beträgt - -
07.06.2005 Wiedemann - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2000 erteilten, am 21.02.2002 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 13.04.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14.04.2005 beschlossen, das Grundkapital um EUR 240.000,00 zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugrecht der Aktionäre wird - - - Satzung Blatt 41 ff. Sonderband 2
30.05.2005 Wiedemann Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 22.01.1999 zuletzt geändert am 28.11.2001 Die Hauptversammlung vom 18.03.2005 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 3 (Bekanntmachungen) und 4 Abs. (2) (Einteilung des Grundkapitals) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher AG München HRB 141361, Firma bisher: BK Grundbesitz & Beteiligungs AG) nach Hamburg beschlossen. (1) die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, vorrangig aus dem Bereich der Solarenergie, sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung. (2) Die Gesellschaft kann in den in Abs. (1) genannten Bereichen auch selbst tätig werden, insbesondere einzelne Geschäfte vornehmen. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30.08.2000 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.08.2005 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.200.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2000/I). Die Hauptversammlung hat am 18.03.2005 gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alt) AktG die Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Satzung Blatt 19 ff. Sonderband 5
01.07.2010 Zernial - Die Hauptversammlung vom 12.05.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11, 12, 13, 15, 16 und 17 beschlossen. - - - -
05.07.2011 Zernial - Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital 2011), 5 - - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere -

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