CONET Technologies AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
28.02.2018 Wilhelm - - - Die Hauptversammlung vom 08.02.2018 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete CONET Technologies GmbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 14811) beschlossen. -
22.02.2018 Wilhelm - Die Hauptversammlung vom 08.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 (Grundkapital) sowie in § 19 Absatz 1 und 3 (Gewinnverteilung) beschlossen. - - -
25.01.2018 Wilhelm - - - Die Hauptversammlung vom 20.12.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Conet Technologies Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 146311) gegen Barabfindung beschlossen. -
21.02.2017 - Der Vorstand hat am 20.01.2017 die Änderung der Satzung in - - -
19.10.2016 Hennig - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 11.07.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2016 im Wege einer verhältniswahrenden Abspaltung zur Neugründung Teile ihres Vermögens, namentlich 29.287 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils 1,00 € an der Questax GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 44230) mit den laufenden Nummern 1 bis 17.960 und 26.001 bis 37.327 auf die neu gegründete Questax Holding AG mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 14141) gegen Gewährung von Anteilen übertragen. -
11.05.2016 Hennig - Die Hauptversammlung vom 25.02.2016 hat umfangreiche Änderungen der Satzung, insbesondere in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens), und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Erwerb, die Integration und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit dem Branchenfokus Information, Solutions und Technology sowie Personaldienstleistungen. - -
07.04.2015 Lambertz Änderung zur Geschäftsanschrift: Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef - - - -
26.02.2015 Werner - - - Die Hauptversammlung vom 27.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Zusammensetzung des Vorstandes) und § 13 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Personen.
25.04.2012 Wunsch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 21.04.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008/II) hat der Vorstand am 22.02.2012 beschlossen, das Grundkapital (EUR 2.820.000,00) durch Sacheinlage um EUR 210.000,00 auf EUR 3.030.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Insoweit ist die Kapitalerhöhung durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 22.02.2012 beschlossen, in Anpassung an die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals § 4 der Satzung (Grundkapital) in Ziffern 1 und 6 zu ändern. - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 140.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 140.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ohneNennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand entscheidet über -
12.04.2011 Werner - Der Aufsichtsrat hat am 22.03.2011 eine redaktionelle Änderung der Satzung in § 8 (Der Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. - - -
14.12.2010 Werner - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 21.04.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2009/III) hat der Vorstand am 22.10.2010 beschlossen, das Grundkapitals um 180.000,00 EUR auf 2.820.000,00 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrates hat am 25.10.2010 beschlossen, § 4 der Satzung (Grundkapital) in Ziffern 1. und 4. zu ändern. - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 05. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 120.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuer auf den Inhaber lautender stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren -
27.12.2009 Werner - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 05.10.2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 10.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugssaktien ohne Stimmrecht ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Die neuen Vorzugsaktien der Gesellschaft sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu einem Preis von 5,00 Euro angeboten werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. -
09.10.2009 Werner - Die Hauptversammlung vom 21.04.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 200.000,00 auf EUR 2.450.000,00 beschlossen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.10.2008/21.04.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008/I) hat der Vorstand am 22.06.2009 beschlossen, das Grundkapital um EUR 190.000,00 auf EUR 2.640.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhungen sind durchgeführt. Die Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom - - -
29.05.2009 Werner Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef Die Hauptversammlung vom 21.04.2009 hat Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital) sowie § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen und hierbei u.a. ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital III) geschaffen. - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 200.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Die neuen Vorzugsaktien der Gesellschaft sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu einem Preis von 5,00 Euro angeboten werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober -
17.12.2008 Rudat Hennef Aktiengesellschaft Satzung vom 04.07.2001, mehrfach geändert, zuletzt durch Beschluss vom 14.12.2006. Enstanden durch Umwandlung im Wege des Formechsels der PONTUS Consulting Unternehmensberatungs GmbH, Niedernhausen/Taunus (Amtsgericht Idstein HRB 2040) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2001. Die Hauptversammlung vom 06.10.2008 hat Änderungen der Satzung in § 1 (2) Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Grundkapital), § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) sowie § 15 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und mit ihnen insbesondere die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73491) nach Hennef, die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Schaffung von genehmigtem Kapital beschlossen. Der Erwerb, die Integation und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit dem Branchenfokus Information, Solutions und Technology. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch andere Unternehmen verwirklichen, an denen sie eine wesentliche Beteiligung hält. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 200.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von je 1,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Die neuen Vorzugsaktien der Gesellschaft sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu einem Preis von 5,00 Euro angeboten werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Oktober 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 350.000,00 Euro durch Ausgabe von Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit

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