CPVISION Technologiehaus AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.04.2022 Dissinger - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 10 Das Registerblatt ist geschlossen.
17.12.2021 Dissinger - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 995/09) vom 01.07.2021 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt. In Folge Auflösung der Gesellschaft sind Eintragungen die Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht betreffend unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen, § 384 II FamFG. - Fall 8
28.04.2010 Heusel - - - - - Fall 6
02.12.2009 Heusel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 995/09) vom 01.12.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. - Fall 7
15.10.2009 Machleid - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 995/09) vom 13.10.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. - -
27.06.2007 Stephan - Die Hauptversammlung vom 25.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital für die Dauer von fünf Jahren vom 25.05.2007 an durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstes um 81.000,00 Euro zu erhöhen. - - - -
15.08.2006 Fischer Lampertheim Aktiengesellschaft Satzung vom 30.09.2002 zuletzt geändert am 14.06.2004 Die Beratung, der Verkauf, die Realisierung von CAD/CAM/PDM und IT-Systemen (Hard-und Software) sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2008 das Grundkapital bis zu einem Betrag von höchstens 54.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.04.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 79 ff. Sonderband Beschluss Blatt 77 f. Sonderband

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