CROSSTAINMENT AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.04.2010 Neumann - - - Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. - -
17.12.2008 Tanner - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Pots- dam vom 28.11.2008 (AZ: 35 IN 1062/02) nach vollzogener Schluss- verteilung aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen. - -
20.02.2008 Tanner Der Zweigniederlassungsvermerk wird gemäß § 13 HGB neu ge- fasst: Änderung zu Nr. 1: nunmehr: CROSSTAINMENT AG Zweig- niederlassung Augsburg 86167 Augsburg - - - - -
23.05.2006 Schneider Potsdam Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Augsburg, Augsburg (Amtsgericht Augs- burg, HRB 18235) Aktiengesellschaft Satzung vom 02.12.1998 zuletzt ge- ändert am 18.10.2000 Durch Beschluss der Hauptver- sammlung vom 18.10.2000 ist der Sitz der Gesellschaft von Augs- burg (Amtsgericht Augsburg, HRB 2042) nach Potsdam verlegt und die Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) geän- dert. Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb von Geräten und Syste- men zur Datenbeschaffung, -ver- arbeitung, -speicherung und Kom- munikation, Verwaltung des ei- genen Vermögens sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesell- schaften und Unternehmen Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2003 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe bis zu 100.000 neu- er auf den Inhaber lautender Stück- aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgasamt bis zu 500.000,00 DM zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Sofern Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vor- standsmitglieder oder durch ein Vor- standsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechts- geschäfte als Vertreter Dritter ab- schließen. Satzung Bl. 10 ff SB Tag der ers- ten Eintragung 21.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umge- schrieben wor- den und dabei an die Stelle des bisherigen Regis- terblattes getre- ten.

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