crossworks GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.01.2003 Haueiss - - - Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DDB Düsseldorf GmbH am 20.01.2003 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
13.01.2003 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tage mit der DDB Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36809) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Beschluss Blatt 96 Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 94 ff. Sonderband
- - - - - - Beschluss Blatt 63 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 72 ff Sonderband
19.02.2002 Koelpin - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 2001 - - - auf Grund Erfassungsfehlers teilweise gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
17.01.2002 Haueiss - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 6. Juli 2001 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 6. Juli 2001 und der Gesellschafterversammlung der Crossworks DDB GmbH vom 6. Juli 2001 den gesamten Geschäftsbetrieb als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Crossworks DDB GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 36809) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - Beschluss Blatt 41 Sonderband Ausgl.-Vertrag Blatt 39 f. Sonderband
24.07.2001 Koelpin Düsseldorf - Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsleitung der Beteiligungsgeselschaften. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 2001 Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der crossworks AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39 480) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli .2001. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Gesellschafterbeschluss Blatt 10 f.. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband Umwandlungsbeschluss Bl. 8 ff. Sonderband

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