CUBUS Projektentwicklung GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.09.2006 Zembol - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
22.03.2004 Bogedain - - - Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Krefeld, 90 IN 120/03). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - Vergleiche Beschluss Blatt 37/38 Hauptband
20.01.2004 Franke - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 120/03) vom 25.11.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen. - Vergleiche Beschluss Blatt 33/34 Hauptband
06.11.2003 Franke - - - - - Anmeldung Blatt 22 f. Sonderband
17.03.2003 Strysio - - - Die am 17.03.2003 eingetragene Sicherungsmaßnahme ist durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (93 IN 44/02) vom 17.02.2003 aufgehoben worden. - Vergleiche Blatt 24 Hauptband
17.03.2003 Strysio - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (93 IN 44/02) vom 05.12.2002 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind - Vergleiche Blatt 20 ff. Hauptband
26.02.2003 Dedic Willich Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1996 die Projektentwicklung, Projektberatung, Finanzierungsberatung, kaufmännische Projektsteuerung und Baubetreuung, EDVOrganisation sowie der An- und Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig sind oder zweckmäßig erscheinen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Ein geschäftsführender Alleingesellschafter ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 23.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2003. Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband

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