D. Müller & Sohn, Container-Service GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.08.2005 Dick - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG am 18.08.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. - -
10.08.2005 Dick - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2005 mit der Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRA 3763) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Verschmelzungsvertrag Blatt 53ff. Sonderband Beschlüsse Blatt 55,56 Sonderband
31.08.2001 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung hat am 08. August 2001 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. - - - Beschluss Blatt 35 ff Sonderband Gesellschaftsvertrag
30.08.2001 Thürasch Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30. Juli 1984 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. April 1995 geändert. Der Verleih von Containern und alle damit im Zusammenhang stehenden Transportgeschäfte und Nebengeschäfte, sowie Abbrucharbeiten aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Der Handel mit Rohstoffen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Die Gesellschafterversammlung kann Befreiung von dem § 181 BGB generell oder für den Einzelfall beschließen. Tag der ersten Eintragung: 06.09.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2001. Gesellschaftsvertrag Blatt 29 Sonderband

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