Data-Center Frankfurt Eins GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
11.11.2020 Zentgraf - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 859/11 D) vom 23.09.2020 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. - Fall 7
- - - - - - Fall 4
26.03.2008 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - Fall 3
14.10.2004 Drescher Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1999 zuletzt geändert am 16.12.2003 Das Halten von Immobilien als Eigentümerin oder Besitzerin, das Vermieten sowie der Handel mit Immobilien, die Eigentum der Gesellschaft sind, sowie der Erwerb von Immobilien für diese Zwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist es ferner, Infrastruktur für die Telekommunikationsbranche zur Verfügung zu stellen und alle hiermit verbundenen Tätigkeiten auszuüben, einschließlich aller erforderlichen Investitionen in Grundbesitz und Immobilien. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte ausüben, die eine Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbeordnung erfordern. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 16.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Band Ia Blatt 1 ff. Sonderband
26.10.2011 Wilhelm - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 859/11 D) vom 13.10.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Fall 6
13.09.2011 Faldus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 859/11 D) vom 08.09.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 5
- - - - - - Fall 8
18.03.2021 Faldus - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -

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