dbde Deutsche Bildung Holding AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.02.2008 Preylowski - Aufgrund der in § 5 Abs. 4 der Satzung erteilten Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 18.502,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.01.2008 sind § 4 (Grundkapital) und § 5 (Aktien) der Satzung geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß der Ermächtigung in § 5 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 16.498,00 EUR. - Fall 3
28.02.2008 Preylowski - - - Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 06.09.2006, lfd. Nr. 1 berichtigt in: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2009 gegen Geldeinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 35.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen. - Fall 4
21.03.2007 Schuschke - Die Hauptversammlung vom 11.12.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 14.130,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 13.605,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung - - - -
06.09.2006 Schuschke Darmstadt Aktiengesellschaft Satzung vom 26.06.2006 Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt vor allem durch die Management Holdingfunktion und die unternehmerische Führung der Töchter der Holding. Die Holding hat zusammen mit ihren Töchtern den Zweck, umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bildung oder beruflicher Weiterentwicklung anzubieten. Hierzu werden auch eigene Bildungsveranstaltungen konzipiert und angeboten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen, nicht jedoch zu Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Satzung Blatt 32ff Sonderband Anmeldung Blatt 1ff, 7ff Sonderband

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