DeFra Consulting GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.12.2009 Wiedemann - - - vom 21.12.2009 ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
21.12.2009 Wiedemann - - - Die Löschung der Gesellschaft ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. - -
26.10.2009 Meier - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 101/06) vom 16.09.2009 ist das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt. - von Amts wegen eingetragen
23.05.2006 Gökes - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 101/06) vom 16.05.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
28.08.2002 Wiedemann - Die Gesellschafterversammlung hat am 04.10.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 6 und 7 zu ändern und einen § 18 hinzuzufügen. die betriebswirtschaftliche Beratung, die Entwicklung von Software sowie die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Organisation, Strukturierung und Optimierung von Buchführungen und mit der Erstellung von mit Buchführungen zusammenhängenden Arbeitsabläufen einschließlich des Handels mit technischen Ausstattungen für die Erstellung von Buchführungen, insbesondere der Handel mit Computern, Computerzubehör und Computerprogrammen sowie die Erbringung von Hilfeleistungen bei der Erstellung von Buchführungen jeder Art im - - Gesellschaftsvertrag Blatt 24 ff. Sonderband
15.04.2002 Lehmitz Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1992 zuletzt geändert am 15.10.1998 Die betriebswirtschaftliche Beratung und Entwicklung von Software. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, kann durch die Gesellschafterversammlung bestimmt werden, daß die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten wird. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BG Gesellschaftsvertrag Blatt 21 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.06.1993

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