DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH






Kapital:
750000000.00 EUR
Zweck:
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden: Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungsähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 3 Satz 1 genannten Ländern, 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z.B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben, b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln, c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 Satz 1 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. (6) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen oder erwerben. Der Satzungszweck wird auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit kooperierenden Gesellschaften im Rahmen des Unternehmensverbundes der DEG verwirklicht. Dieses planmäßige Zusammenwirken vollzieht sich durch die Erbringung von Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen im Rahmen der Beratung von Unternehmen und Institutionen in den oben genannten Ländern sowie von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den oben genannten Ländern. (7) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 Satz 1 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern. (8) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 5 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel entsprochen wird. (9) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (10) Für die Maßnahmen nach Absatz 5 können von der Gesellschafterversammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
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- | - | - | - | - | - | Eintragung lfd. Nr. 134, Spalte 4 besondere Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Schumacher von Amts wegen berichtigend eingetragen. |
30.08.2022 Keusch | - | - | - | Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2022 und der Gesellschafterversammlung der DEG Impulse gGmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 111195) vom 24.08.2022 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DEG Impulse gGmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 111195) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. | - | - |
08.07.2022 Keusch | - | Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Vertretung der Gesellschaft) und mit ihr eine redaktionelle Änderung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst. | (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden: Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in | - | Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen vertreten. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | - |
20.02.2017 Keusch | - | Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen in § 5 (Geschäftsführung), § 6 (Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats), § 11 (Sitzungen, Beschlussfassung), § 12 (Aufsichtsratsausschüsse) und § 14 (Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung). | - | - | Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | - |
23.12.2014 Keusch | - | Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats), § 11 (Sitzungen, Beschlussfassung) und § 12 (Aufsichtsratsausschüsse) beschlossen. | - | - | - | - |
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01.07.2014 Keusch | - | Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Gegenstand, § 2, wurde grammatikalisch | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte | - | - | - |
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11.02.2011 Keusch | - | Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 6 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig aufgehoben und neu gefasst. | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in 1. Entwicklungsländern, 2. Ländern in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie der Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), 3. anderen Ländern, die auf Beschluss der Gesellschafterin im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden: Dies gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist, im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung. Die Gesellschaft fördert Unternehmen in den oben genannten Ländern, insbesondere die Partnerschaft dieser Unternehmen mit | - | Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einer Prokuristin bzw. einem Prokuristen vertreten. Jedes Mitglied der Geschäftsführung ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | - |
02.10.2001 Großbach | - | - | - | - | - | Eintragung in Sp. 5 erfolgte berichtigend von amtswegen. |
31.07.2001 Krebs | Ländern in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie der Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) und | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.09.1962, zuletzt geändert am 18.03.1993 | anderen Ländern, die auf Beschluß des Gesellschafters zugelassen werden: Dies gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer erwarten ist oder - | - | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 14.09.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2001. |
24.11.2009 Zieler | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: | - | - | - | - | - |
09.01.2008 Keusch | - | Systembedingt zur Eintragung vom 26.09.2006, lfd. Nr. | - | - | - | - |
16.01.2004 Raschke | - | - | - | - | - | Sp. 5 von Amts wegen berichtigt. |
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DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Köln registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden: Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungsähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 3 Satz 1 genannten Ländern, 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z.B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben, b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln, c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 Satz 1 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. (6) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen oder erwerben. Der Satzungszweck wird auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit kooperierenden Gesellschaften im Rahmen des Unternehmensverbundes der DEG verwirklicht. Dieses planmäßige Zusammenwirken vollzieht sich durch die Erbringung von Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen im Rahmen der Beratung von Unternehmen und Institutionen in den oben genannten Ländern sowie von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den oben genannten Ländern. (7) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 Satz 1 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern. (8) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 5 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel entsprochen wird. (9) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (10) Für die Maßnahmen nach Absatz 5 können von der Gesellschafterversammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 1005. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 750000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Kämmergasse 22, 50676. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Köln und darüber hinaus.
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