DENC AG Design ENgineering Consultants

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.03.2006 Turan Darmstadt Aktiengesellschaft Satzung vom 11.02.1999 zuletzt geändert am 10.09.2003 Die Erbringung von Engineering-, Simulations-, Berechnungs-, Beratungs- und Schulungsdienstleistungen auf dem Gebiet der computergestützten Produktentwicklung und Produktion, insbesondere auf dem Gebiet der CAD/CAE-Entwicklung. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst weiter die Erstellung und Implementierung von Softwarelösungen, die Erstellung von Software und den Vertrieb von selbst erstellter Software, von Software Dritter sowie von Hardware. Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.08.2000 beschlossene genehmigte Kapital beträgt unter teilweiser Ausschöpfung noch 500,00 EUR. (genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 147.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stammaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Zum Bezug der neuen Aktien ist bis zur Höhe von 14.700 Stückaktien die Aktionärin BASF Innovationfonds GmbH berechtigt, wobei der Vorstand bei jeder Ausübung der Ermächtigung sicherzustellen hat, dass der Nennbetrag der der BASF Innovationfonds GmbH angebotenen Stückaktien einen Anteil von 10 % des Gesamtbetrags der jeweiligen Kapitalerhöhung nicht unterschreitet. Die im Rahmen des genehmigten Kapitals verbleibenden Stückaktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre entscheidet der Vorstand. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats legt der Vorstand den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann einen von § 60 Abs. 2 Satz 3 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung bestimmen. Im übrigen ist der Vorstand ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. (genehmigtes Kapital II) Unter teilweiser Ausschöpfung beträgt das genehmigte Kapital noch 132.300,00 EUR. (genehmigtes Kapital II) Der Teilgewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft als beherrschter und der BASF Innovationsfond GmbH als herrschender Gesellschaft vom 12.04.1999 mit Nachtrag vom 05.08.2000 ist durch Vereinbarung vom 14.10.2005 zwischen Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates (in den vom Gesetz gezogenen Grenzen gem. § 112 AktG) ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 13.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 121 Sonderband Teilgewinnabführungsver trag Blatt 160 ff. Sonderband

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