Der Blumenkönig GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.04.2016 Hommel - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
18.02.2016 Opdemom - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (Az. 42 IN 39/09) vom 08.01.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). - -
09.02.2010 Opdemom - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 39/09) vom 02.02.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
21.08.2009 Opdemom - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 39/09) vom 19.08.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - - - -
17.07.2008 - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 23/08) vom - -
10.07.2008 Linsel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 23/08) vom 30.06.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
19.02.2008 Gallasch - Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
24.01.2008 Opdemom - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (34 IN 138/07) vom 18.01.2008 sind die am 08.01.2008 eingetragenen Sicherungsmaßnahme aufgehoben. - -
10.01.2008 Opdemom - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (34 IN 138/07) vom 08.01.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
27.12.2006 Linsel - - - - - Beschluss Blatt 40 - 41 Sonderband
01.06.2005 Gallasch Emmerich am Rhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2005 Groß- und Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen sowie mit artverwandten Artikeln - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Gesellschaftsvertrag Blatt 4-14 Sonderband

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