Deutsche Soziallotterie gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, b) Förderung der Altenhilfe, c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Im Bereich der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial benachteiligten Familien gefördert werden. Um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu optimieren, muss das Bewusstsein für die besondere Situation der Kinder mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen sensibilisiert werden. Lebensräume sollen geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere Einrichtungen, die junge Menschen bei der Bewältigung des Alltags, der Berufswahl, -vorbereitung, -ausbildung und Umschulung sowie der Lebensplanung unterstützen, gefördert werden. b) Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen. c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch Wissenschaft, Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) seltene(n) Krankheiten umfassen. Ein weiterer Zweck ist die Vernetzung und Information von Wissenschaftlern, Ärzten und betroffenen Personen auf dem Gebiet der Krankheiten Früherkennung und -bekämpfung. Früherkrankte Menschen und ihnen nahe stehende Personen, die wirtschaftlich Not leidend sind, sollen auch finanziell gefördert werden. d) Förderung des Sports. Ein besonderer Schwerpunkt soll auch im Bereich der Förderung des Sports, insbesondere des Behindertensports liegen. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst auch die Teilnahmemöglichkeit an sportlichen Aktivitäten. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wird das Selbstwertgefühl gerade von behinderten Menschen gestärkt. Durch die Sportförderung sollen Lebensräume geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere sportliche Einrichtungen gefördert werden. Überdies soll durch entsprechende Kommunikation der Sportförderung das Bewusstsein der Gesellschaft für einen gesundheitlichen Lebenswandel gestärkt werden. e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. Die Förderung von Umwelt- und Naturschutz, Erziehung und Bildung im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt im nationalen und internationalen Bereich, zum Schutz und zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, der natürlichen Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Vorsorge gegen Natur- und Umweltschäden sowie von Maßnahmen zur Aufbringung und Umsetzung der für die Erfüllung der vorstehend definierten Zwecke benötigten Mittel. (5) Die Beschaffung von Mitteln soll durch die Veranstaltung einer Soziallotterie i.S.d. § 12 ff GlüStV erfolgen. Das Prinzip dieser Lotterie basiert auf dem Verkauf von "einfachen" Lotterielosen (u.a. mit Abo-Funktion, Zusatzgewinnen und weiteren Optionen).
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung |
---|---|---|---|---|---|
31.03.2021 Leopoldsberger | - | - | - | Die Gesellschaft ist aufgelöst. | Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. |
- | Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen. | - | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch | - | - |
21.09.2015 Dr. Schneider | Förderung der Altenhilfe, | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015. | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein: | - | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft |
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Deutsche Triathlon gGmbH | GmbH | Frankfurt am Main | Otto-Fleck-Schneise, 8, 60528, Frankfurt am Main |
Deutsche NaturfilmStiftung gGmbH | GmbH | Wieck a. Darß | Bliesenrader Weg, 2, 18375, Wieck a. Darß |
Deutsche Soziallotterie gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, b) Förderung der Altenhilfe, c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Im Bereich der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial benachteiligten Familien gefördert werden. Um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu optimieren, muss das Bewusstsein für die besondere Situation der Kinder mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen sensibilisiert werden. Lebensräume sollen geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere Einrichtungen, die junge Menschen bei der Bewältigung des Alltags, der Berufswahl, -vorbereitung, -ausbildung und Umschulung sowie der Lebensplanung unterstützen, gefördert werden. b) Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen. c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch Wissenschaft, Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) seltene(n) Krankheiten umfassen. Ein weiterer Zweck ist die Vernetzung und Information von Wissenschaftlern, Ärzten und betroffenen Personen auf dem Gebiet der Krankheiten Früherkennung und -bekämpfung. Früherkrankte Menschen und ihnen nahe stehende Personen, die wirtschaftlich Not leidend sind, sollen auch finanziell gefördert werden. d) Förderung des Sports. Ein besonderer Schwerpunkt soll auch im Bereich der Förderung des Sports, insbesondere des Behindertensports liegen. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst auch die Teilnahmemöglichkeit an sportlichen Aktivitäten. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wird das Selbstwertgefühl gerade von behinderten Menschen gestärkt. Durch die Sportförderung sollen Lebensräume geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere sportliche Einrichtungen gefördert werden. Überdies soll durch entsprechende Kommunikation der Sportförderung das Bewusstsein der Gesellschaft für einen gesundheitlichen Lebenswandel gestärkt werden. e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. Die Förderung von Umwelt- und Naturschutz, Erziehung und Bildung im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt im nationalen und internationalen Bereich, zum Schutz und zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, der natürlichen Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Vorsorge gegen Natur- und Umweltschäden sowie von Maßnahmen zur Aufbringung und Umsetzung der für die Erfüllung der vorstehend definierten Zwecke benötigten Mittel. (5) Die Beschaffung von Mitteln soll durch die Veranstaltung einer Soziallotterie i.S.d. § 12 ff GlüStV erfolgen. Das Prinzip dieser Lotterie basiert auf dem Verkauf von "einfachen" Lotterielosen (u.a. mit Abo-Funktion, Zusatzgewinnen und weiteren Optionen). tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Deutsche Soziallotterie gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in München, Müllerstraße 47, 80469. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Deutsche Soziallotterie gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Deutsche Soziallotterie gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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