Deutsches Institut für Public Affairs gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.05.2013 Sparka - - - Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. - -
02.02.2009 Beyer - - - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 31.12.2008 Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind meh- -
01.11.2006 Prof. Dr. Ries - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 01.06.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 2 Absatz 2 (Gegenstand), § 9 Absatz 5 (Ermittlung und Hö- he der Abfindung) und § 15 Absatz 4 (Auflösung und Ende der Gesell- schaft). Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf dem Ge- biet der Sozialwissenschaften. Forschung und Lehre erstrecken sich insbesondere auf den Bereich der Public Affairs. Das Unterneh- men kann hierzu selbst eine wis- senschaftliche Einrichtung unter- halten, die in Abstimmung mit an- erkannten Hochschulen Studien- gängen insbesondere postgradua- ler Art anbietet. Das Unterneh- - - Beschluss Bl. 27 f
28.11.2005 Prof. Dr. Ries Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2004 mit Änderung vom 22.04.2004. Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 13.09.2005 ist der Sitz der Gesellschaft von Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 17845 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geän- det in §§ 1 (Sitz), 5 (Stimmrecht). Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf dem Ge- biet der Sozialwissenschaften. Forschung und Lehre erstrecken sich insbesondere auf den Bereich der Public Affairs. Das Unterneh- men kann hierzu selbst eine wis- senschaftliche Einrichtung unter- halten, die in Abstimmung mit an- erkannten Hochschulen Studien- gängen insbesondere postgradua- ler Art anbietet. Das Unterneh- men wird außerdem Forschungs- projekte, z.B. Analysen, Studi- en, Gutachten und dergl. erstel- len und veröffentlichen. Es kann sich auch an Maßnahmen der all- - Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit ei- nem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Gesellschaftsver- trag Bl. 12 -19 Beschluss Bl. 8

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