DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Buddestraße, 14, 51429, Bergisch Gladbach
Kapital: 125000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände (insb. auch Solaranlagen), bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, cc) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 lit. a aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, dd) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen und die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, ee) Wertpapiere nach Maßgabe von § 193 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, soweit diese zu Zwecken des Risiko Managements erworben werden, ff) Bankguthaben nach Maßgabe von § 195 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung betreffend nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
- (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten. - - -
- Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. -
- dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, dd) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen - Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 lit. a a -
16.12.2015 Engeland - Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine externe AIFKapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG -
02.12.2015 Engeland - Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. (3) (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats) beschlossen. - -
- (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten. - - -
01.04.2014 Engeland Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft ist eine externe AIFKapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG -
19.07.2013 Engeland - Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat beschlossen, den Unternehmensgegenstand und damit § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages zu ändern. die Verwaltung von vor dem 22. Juli 2013 existierenden geschlossenen lmmobilienfonds, die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen aller Art, soweit die Verwaltung oder die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Übergangsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches keiner aufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedarf, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie erlaubnisfreie Vorbereitungshandlungen zur -
12.07.2013 Keusch Bergisch Gladbach Geschäftsanschrift: Buddestraße 14, 51429 Bergisch Gladbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2013. die Verwaltung eigenen Vermögens sowie erlaubnisfreie Vorbereitungshandlungen zur Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Geschäftsführern oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Eine wechselseitige Bevollmächtigung zum Zwecke der Umgehung der Gesamtvertretungsberechtigung ist nicht statthaft.

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DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände (insb. auch Solaranlagen), bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, cc) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 lit. a aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, dd) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen und die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, ee) Wertpapiere nach Maßgabe von § 193 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, soweit diese zu Zwecken des Risiko Managements erworben werden, ff) Bankguthaben nach Maßgabe von § 195 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung betreffend nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 125000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach, Buddestraße 14, 51429. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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