DICO-JET Digitale Farb- und Veredelungssysteme GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.05.2013 Heid - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 11
16.01.2013 Heid - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 91/12) vom 06.12.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Beschluss Blatt 87-88 d. A.
10.05.2012 Fiala - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 91/12) vom 08.05.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 9
- - - - - - Fall 7
08.06.2010 Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen - - - - -
01.08.2005 Dr. Fritzsche - Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 61 ff. Sonderband
09.02.2004 König - Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,41 EUR auf 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 und 6 beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 46 Sonderband
20.02.2002 Turan 63654 Büdingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1996 zuletzt geändert am 07.03.1997 Ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Farbsystemen sowie Zubehör für digital Ink-Printer und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 29.07.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 29 ff. Sonderband

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