DR. LICKERT Stiftung GmbH



Kapital:
27000.00 EUR
Zweck:
Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung und Unterstützung in jeder zulässigen Art und Weise von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer positiven sozialen Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung und Resozialisierung. Ebenso der Förderung der Jugendhilfe dient die Verleihung von Preisen an Kinder, Gruppen oder Schulklassen, die sich durch ein vorbildliches soziales Engagement von Kindern für Kinder ausgezeichnet haben. Der Preis soll die Benennung "Kids up" tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Öffentliches Gesundheitswesen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Unterstützung zu gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die Behandlung und die Nachsorge. Die Gesellschaft darf auch Einrichtungen, die dem Gesundheitswesen dienen, ebenso unterstützen wie Heime, Krankenhäuser, Universitäten oder andere geeignet öffentliche Körperschaften oder Institutionen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. Zur Hilfe im Rahmen des Gesundheitswesens gehört die Drogenhilfe ebenso wie alle Suchtgebiete. Die Hilfe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle Unterstützung von einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, wenn es erforderlich und nach den gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, notleidenden Menschen durch Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehören nicht nur Hilfsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, der gesundheitlichen Versorgung, sondern auch Hilfsmaßnahmen zur besseren Gestaltung der allgemeinen Lebensumstände, insbesondere durch Sachspenden aller Art. Daneben können die vorgenannten Zwecke auch dadurch verfolgt werden indem Mittel teilweise an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zu Verwendung für ihre steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden ( 58 Nr. 2 A0). Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Stiftung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vorstehend genannten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Über die Mittelverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit, das gleiche gilt auch für die Festlegung der Preisträger bei der Verleihung von Preisen für soziales Engagement. Daneben kann die Gesellschaft auch das Vermögen anderer selbstständiger Stiftungen übernehmen und diese unter deren Bezeichnung und unter Beibehaltung deren Stiftungszwecks als Sondervermögen weiterführen. Zustiftungen und andere Zuwendungen Dritter fließen dem Stiftungsvermögen zu, soweit sie hierfür bestimmt sind. Im Zweifel ist von einer solchen Zweckbestimmung auszugehen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
26.01.2018 Fries | Karlsruhe Geschäftsanschrift: Am Sandfeld 18, 76149 Karlsruhe | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2017, 07.12.2017 und 21.12.2017. | Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung und Unterstützung in jeder zulässigen Art und Weise von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer positiven sozialen Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung und Resozialisierung. Ebenso der Förderung der Jugendhilfe dient die Verleihung von Preisen an Kinder, Gruppen oder Schulklassen, die sich durch ein vorbildliches soziales Engagement von Kindern für Kinder ausgezeichnet haben. Der Preis soll die Benennung "Kids up" tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Öffentliches Gesundheitswesen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Unterstützung zu gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die | Zwei Geschäftsführer vertreten gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2017
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 01.10.2020
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 26.01.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 29.09.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.12.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.09.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 29.09.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 26.01.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 30.09.2020 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 01.10.2020
- Anzeige nach Eingang // 25.01.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 28.12.2017 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 28.12.2017 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 26.01.2018
- Anzeige nach Eingang // 15.12.2017 // Anmeldung vom 29.09.2017
- Anzeige nach Eingang // 15.12.2017 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 15.12.2017 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.09.2017
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Dr. Dr. Engelke GmbH | GmbH | Hannover | Brandestr., 30, 30519, Hannover |
Dr. Bernard Krone Stiftung GmbH | GmbH | Spelle | Heinrich-Krone-Str., 10, 48478, Spelle |
DR. LICKERT Stiftung GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung und Unterstützung in jeder zulässigen Art und Weise von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer positiven sozialen Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung und Resozialisierung. Ebenso der Förderung der Jugendhilfe dient die Verleihung von Preisen an Kinder, Gruppen oder Schulklassen, die sich durch ein vorbildliches soziales Engagement von Kindern für Kinder ausgezeichnet haben. Der Preis soll die Benennung "Kids up" tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Öffentliches Gesundheitswesen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Unterstützung zu gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die Behandlung und die Nachsorge. Die Gesellschaft darf auch Einrichtungen, die dem Gesundheitswesen dienen, ebenso unterstützen wie Heime, Krankenhäuser, Universitäten oder andere geeignet öffentliche Körperschaften oder Institutionen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. Zur Hilfe im Rahmen des Gesundheitswesens gehört die Drogenhilfe ebenso wie alle Suchtgebiete. Die Hilfe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle Unterstützung von einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, wenn es erforderlich und nach den gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, notleidenden Menschen durch Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehören nicht nur Hilfsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, der gesundheitlichen Versorgung, sondern auch Hilfsmaßnahmen zur besseren Gestaltung der allgemeinen Lebensumstände, insbesondere durch Sachspenden aller Art. Daneben können die vorgenannten Zwecke auch dadurch verfolgt werden indem Mittel teilweise an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zu Verwendung für ihre steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden ( 58 Nr. 2 A0). Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Stiftung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vorstehend genannten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Über die Mittelverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit, das gleiche gilt auch für die Festlegung der Preisträger bei der Verleihung von Preisen für soziales Engagement. Daneben kann die Gesellschaft auch das Vermögen anderer selbstständiger Stiftungen übernehmen und diese unter deren Bezeichnung und unter Beibehaltung deren Stiftungszwecks als Sondervermögen weiterführen. Zustiftungen und andere Zuwendungen Dritter fließen dem Stiftungsvermögen zu, soweit sie hierfür bestimmt sind. Im Zweifel ist von einer solchen Zweckbestimmung auszugehen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 27000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von DR. LICKERT Stiftung GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Karlsruhe, Am Sandfeld 18, 76149. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DR. LICKERT Stiftung GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DR. LICKERT Stiftung GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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