DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.07.2004 Raab - Die Hauptversammlung vom 25.05.2004 hat die Änderung der §§ 4 Ziffer 1 (Übertragung von Namensaktien), 14 Ziffer 2 (Einberufung von Sitzungen des Aufsichtsrats), 20 Ziffer 1 und - - - -
17.10.2003 Helmschrott - Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung des § 11 Abs. 2 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. - - - -
05.09.2003 Raab - Bei der Satzungsänderung vom 16.08.2001 wurde ferner die Firma der Gesellschaft - einschließlich aller Zweigniederlassungen - von DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank Aktiengesellschaft (=bisherige Eintragung im Papierregister) auf DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (=nunmehrige Eintragung im EDV-Register) geändert. Als Klarstellung der Umschreibung eingetragen. - - - -
06.06.2002 Dr. Willer Nürnberg Zweigniederlassung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45651) Aktiengesellschaft Satzung vom 13.08.1993 zuletzt geändert am 16.08.2001. Die Aktiengesellschaft dient als Zentralkreditinstitut der Förderung des gesamten Genossenschaftswesens. Wesentlicher Bestandteil ihrer gesetzlichen Förderungsaufgabe ist die Förderung der genossenschaftlichen Primärstufe und Zentralbanken. Sie wirkt bei der Förderung der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft mit. Verpflichtende Leitlinie der Geschäftspolitik ist die wirtschaftliche Förderung der Gesellschafter. Dem entspricht die Verpflichtung der Gesellschafter, die Gesellschaft in der Erfüllung dieer Aufgabe zu unterstützen. Fusionen zwischen genossenschaftlichen Kreditinstitutionen der Primärstufe und der Gesellschaft sind nicht zulässig. Die Gesellschaft betreibt bankübliche Geschäfte aller Art und ergänzende Geschäfte einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Sie kann ihren Gegenstand auch mittelbar verwirklichen. Die Gesellschaft betreibt als Zentralkreditinstitut den Liquiditätsausgleich für die angeschlossenen Primärgenossenschaften und Verbundinstitute. In Ausnahmefällen Die Degeno-Erste Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 18407) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2001 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.01.2001 mit der Gesellschaft verschmolzen. Die GZ-Bank AG Frankfurt/Stuttgart mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 18500) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2001 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.08.2001 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.08.2001 mit der Gesellschaft verschmolzen. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 16.08.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.07.2006 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2001/I). Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 16.08.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.07.2006 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 100.000.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2001/II). Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 15.10.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
31.05.2005 Raab - - - Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. - -
25.04.2005 Raab - - - - - Eintragung laufende Nr.

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