DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
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18.12.2007 Hübner | - | - | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Von Amts wegen eingetragen. |
27.10.2006 Hübner | - | Die Hauptversammlung vom hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 50.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmnigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 200.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). | - | - |
24.07.2006 Hübner | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 16.8.2001 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 149.999.998,20 EUR auf 3.028.427.238,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.07.2006 ist die Satzung in § 3 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie durch Aufhebung von § 5 (genehmigtes Kapital) geändert. | - | Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2001 geschaffenen genehmigten Kapitalia I und II in Höhe von insgesamt 150.000.000,00 EUR in Höhe von 149.999.998,20 | - | - |
28.02.2006 Neumann | Hannover Zweigniederlassung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 45651) | Aktiengesellschaft Satzung vom 19.08.1998 zuletzt geändert am 25.05.2005 | Die Gesellschaft dient als Zentralkreditinstitut der Förderung des gesamten Genossenschaftswesens. Wesentlicher Bestandteil ihrer gesetzlichen Förderaufgabe ist die Förderung der genossenschaftlichen Primärstufe und Zentralbanken. Sie wirkt bei der Förderung der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft mit. Verpflichtende Leitlinie der Geschäftspolitik ist die wirtschaftliche Förderung der Gesellschafter. Dem entspricht die Verpflichtung der Gesellschafter, die Gesellschaft in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Fusionen zwischen genossenschaftlichen Kreditinstituten der Primärstufe und der Gesellschaft sind nicht zulässig. Die Gesellschaft betreibt bankübliche Geschäfte aller Art und ergänzende Geschäfte einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Sie kann ihren Gegenstand auch mittelbar verwirklichen. Die Gesellschaft betreibt als Zentralkreditinstitut den Liquiditätsausgleich für die angeschlossenen Primärgenossenschaften und die Verbundinstitute. In Ausnahmefällen kann | Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass die Deutsche Genossenschaftsbank, Körperschaft des öffentlichen Rechts, auf Grund des Gesetzes zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank vom 13.08.1998 (BGBl. 1998 Teil I Seite 2102 ff.) mit Wirkung zum 01.01.1998 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2001 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.07.2006 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 50.000.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre sowohl bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen als auch Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien), des Erwerbs von Unternehmen, von Beteiligungen an Unternehmen oder zur Einräumung von Beteiligungen an der Gesellschaft zur Unterlegung strategischer Partnerschaften erfolgt. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen ("Genehmigtes Kapital I") Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2001 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.07.2006 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 100.000.000,00 EUR zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat den Zeitpunkt, das Ausmaß und alle sonstigen Bedingungen der Kapitalerhöhung zu bestimmen. | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Satzungsänderung Bl. 23 ff. Sdb. Tag der ersten Eintragung: 05.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.02.2006. |
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