E. Henke und D.Brunken Bauunternehmen GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.02.2017 Schroeder - - - Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. - -
- - - - - - Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
13.03.2014 Geschäftsanschrift: - - Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die -
13.12.2005 Stiller Varel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.07.1994 zuletzt geändert am 05.09.1196 Der Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes, dessen Gegenstand gerichtet ist auf: den Betrieb einer Bauunternehmung und Errichtung sowie Verkauf schlüsselfertiger Häuser. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Immobilien, Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern und zu verwalten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu jeder anderen kaufmännischen Nutzung des Gesellschaftsvermögens berechtigt. - Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Soweit ein Prokurist und mehrere Geschäftsführer bestellt sind, ist ein Geschäftsführer auch berechtigt, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu vertreten. Ein Gesellschafter, der zur Geschäftsführung bestellt ist, ist befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Anderen Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff., 41 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 24.11.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1837 Amtsgericht Wilhelmshaven getreten. Freigegeben am 13.12.2005.

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