E.ON Bayern AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
11.02.2002 Legath Regensburg - Sitz verlegt nach Regensburg (nun AG Regensburg HRB 8474). -
28.11.2001 Ledermann - Auf Grund des am 17.07.2001 beschlossenen Bedingten Kapitals (2001/I) wurden im Zuge der Durchführung der Verschmelzung mit der "OBAG Aktiengesellschaft", Regensburg 56663029 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 314.874.920,87 EUR . Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 25.09.2001 die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilungdes Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die "Überlandwerk Unterfranken Aktiengesellschaft" mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 110) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2001 sowie des Beschlusses der Hauptversammmlung vom 17.07.2001 und des Beschlusses der Hauptversammlung der Beschlüsse Bl. 791/792, 808/836, 816, 817, 818 SB Verschmelzungsverträge Bl. 809, 810, 811 Neue Satzung Bl. 831 SB.
16.11.2001 Ledermann - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 17.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 34.140.672,82 EUR auf 226.386.420,15 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "EVO Energieversorgung Oberfranken Aktiengesellschaft" mit Sitz in Bayreuth (AG Bayreuth HRB 3) durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 15.08.2001/25.09.2001 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 17.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 12.362.016,58 EUR auf 238.748.436,73 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Großkraftwerk Franken Aktiengesellschaft" mit Sitz in Nürnberg (AG Nürnberg HRB 362) durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 15.08.2001/25.09.2001 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 17.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 18.183.790,48 EUR auf 256.932.227,21 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Überlandwerk Unterfranken Aktiengesellschaft" mit Sitz in Würzburg (AG Würzburg HRB 110) durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 25.09.2001 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert. Das Genehmigte Kapital vom 17.07.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) ist damit ausgeschöpft. Das Genehmigte Kapital vom 17.07.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/II) ist damit ausgeschöpft. Das Genehmigte Kapital vom 17.07.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/III) ist damit ausgeschöpft. Beschluß Bl. 808/836 SB Neue Satzung Bl. 829 SB.
31.10.2001 Ledermann - Die Hauptversammlung vom 17.07.2001 hat die Schaffung von drei Genehmigten Kapitalia, eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) beschlossen. Dabei wurde auch die Neueinteilung des Grundkapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.07.2001 um 57942693,66 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/I). Das Bedingte Kapital dient zur Durchführung der Verschmelzung mit der "OBAG Aktiengesellschaft" mit Sitz in Regensburg. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 17.07.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Beschluß Bl. 791/792 SB Neue Satzung Bl. 793 SB.

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