EASY SOFTWARE AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.10.2022 Metz Essen - - Der Sitz ist nach Essen (jetzt Amtsgericht Essen, HRB 33965 ) verlegt. - -
09.05.2022 Metz Änderung zur Geschäftsanschrift: Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen - - - - -
- - - - Mit der deltus 36.AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 119286) als herrschendem Unternehmen ist am 15.11.2020 in Verbindung mit der Änderung vom 20.12.2020, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 16.11.2020 und 22.12.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - -
09.02.2021 - Die Hauptversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung der - - - -
29.12.2020 Dr. Rausch - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.11.2020 wurden § 7 a (Genehmigtes Kapital) und 7 b (Genehmigtes Kapital 2014) der Satzung gestrichen. - - - -
02.10.2019 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 06.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Grundkapital) und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 9 (Hauptversammlung), § 17 und § 18 beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.08.2019 um bis zu 2.000.000,00 Euro zur Durchführung von im Zeitraum vom 06.08.2019 bis zum 31.08.2020 begebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2019). - -
- - - - Das verbleibende genehmigte Kapital beträgt EUR 311.711,00 (Genehmigtes Kapital 2014) - -
19.03.2019 Dr. Rausch - Aufgrund der von der Hauptversammlung am 08.08.2014 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014, § 7 b der Satzung) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.039.039,00 auf EUR 6.442.039,00 durchgeführt. - - - -
06.10.2014 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 08.08.2014 hat die Änderung in § 14 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und § 21 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. Sie hat weiterhin die Änderung der Satzung durch Schaffung eines neuen § 7 b (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 08.08.2014 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.08.2019 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. - -
10.09.2012 Culemann - Die Hauptversammlung vom 26.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vergütung des Aufsichtsrats) und § 24 (allgemeine Vertretungsregelung) beschlossen. - - - -
22.03.2012 Dr. Rausch - - - - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt.
06.07.2011 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 21 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -
08.07.2010 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat weiterhin die Aufhebung von § 7 b (Bedingtes Grundkapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27. Mai 2010 die Gesellschaft befristet bis zum 26. Mai 2015 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu allen gesetzlichen Zwecken zu verwenden. Die durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2009 erteilte und bis zum 27. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist, aufgehoben worden. - -
16.07.2009 Dr. Rausch Geschäftsanschrift: Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Die Hauptversammlung vom 28.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Hauptversammlung) und § 12 (Einberufung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 28.05.2009 hat mit Beschluss die - - - -
07.11.2008 Metz - - - - - ergänzend zur Eintragung laufende Nummer 8 von Amts wegen eingetragen
12.06.2008 Dr. Rausch - - - Die Hauptversammlung vom 29.05.2008 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2012 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.701.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionre kann ausgeschlossen werden. § 7 a der Satzung (Genehmigtes Kapital) wurde entsprechend geändert. Die Hauptversammlung vom 29.05.2008 hat weiterhin beschlossen, die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2007 der Gesellschaft erteilte und bis zum 30.11.2008 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist. Die Hauptversammlung hat die Gesellschaft mit Beschluss vom 29.05.2008 weiterhin befristet bis zum 28.11.2009 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. - -
11.07.2007 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 31.Mai 2007 hat die mit Beschluß der Hauptversammlung vom 01.06.2006 der Gesellschaft erteilte und bis zum 30. November 2007 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist, mit Wirksamwerden der nachstehend aufgeführten Ermächtigung aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 31.05.2007 hat mit Beschluß die Gesellschaft befristet bis zum 30. November 2008 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. - - - -
20.06.2006 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 01.06.2006 hat die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2005 der Gesellschaft erteilte und bis zum 18. November 2006 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Wirksamwerden der nachstehend aufgeführten Ermächtigung aufgehoben, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist. Die Hauptversammlung vom 01.06.2006 hat mit Beschluss die - - - Sdb.Bl. 62 - 117
03.02.2006 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 (Hauptversammlung) und 12 (Einberufung) beschlossen. - - - SB Bl. 49-61
06.06.2005 Dr. Rausch - - - Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 19.05.2005 die - Sdb. Bl. 43ff.
23.03.2005 Ganswindt - - - - - Sdb.Bl. 41
- - - - Die Hauptversammlung hat den Vorstand durch Beschluss vom 23.06.2004 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung - Sdb.Bl. 1-40
06.08.2004 Rausch - Die Hauptversammlung vom 23.06.2004 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Bekanntmachungen), 9 - - - -
26.02.2004 Metz - - - - - Sdb.Bl. 581-583
19.12.2003 Müller Mülheim an der Ruhr Aktiengesellschaft Satzung vom 25.08.1998, zuletzt durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.09.2000 geändert. Die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software für elektronische Archivsysteme und Dokumenten- Management Systeme. Entstanden durch Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.08.1998. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2003 einmalig oder mehrfach um bis zu 845.000,00 EUR (in Worten: achthundertfünfundvierzigtausend Euro) gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis übertragen werden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates können Vorstandsmitglieder ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschäfnkt zu vertreten. hinsichtlich des genehmigten und des bedingten Kapitals sind berichtigend zum derzeitigen, der Satzung in heutiger Fassung entsprechenden Inhalt zusammengefasst worden.
04.10.2013 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) beschlossen. Sie hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 7 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.08.2018 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. - -

Ähnliche Unternehmen

Top 10 ähnliche Firmen zu EASY SOFTWARE AG
Firma Rechtsform Stadt Adresse
Dynamic Software AG AG München Infanteriestr., 5, 80325, München
G & W Software AG AG München Rosenheimer Str., 141h, 81671, München
Xavo Software AG AG Bayreuth Spinnereistraße, 7, 95445, Bayreuth
GBTEC Software AG AG Bochum Gesundheitscampus-Süd, 23, 44801, Bochum
EASY SOFTWARE AG AG Essen Jakob-Funke-Platz, 1, 45127, Essen
BOV Software AG AG - -
ASDIS Software AG AG - -
baramundi software AG AG - -
VIVAI Software AG AG - -
Horak Software AG AG - -
EASY SOFTWARE AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist EASY SOFTWARE AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

Weitere Unternehmen: