ebos AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.12.2007 Ley - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
01.10.2007 Prellwitz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 02.07.2007 (2 IN 374/03) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
17.10.2006 Scholz Karlsruhe Aktiengesellschaft Satzung vom 02.05.2000 zuletzt geändert am 19.09.2002 Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Computersoftware zur Optimierung und Steuerung der ünternehmensorganisation bzw. von Produktionsabläufen und Vertriebsstrukturen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft hat mit der tbg Technologie-Beteiligungs- Gesellschaft mH der deutschen ausgleichsbank in Bonn am 02.11.2000 und 08.12.2000 einen teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die tbg Technologie-Beteiliungs-Gesellschaft (nachfolgend kurz "tbg" genannt) nimmt am Betriebsgewinn wie folgt teil: Die tbg erhlt beim ersten Teilabruf der Einlagesumme eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der gesamten einlagesumme. Die tbg erhält auf ihre geleistete Einlage eine vom Jahresergebnis der Gesellschaft unabhänige Mindestvergütung in Höhe von 7,00 % p.a. Diese ist halbjährlich im nachhinein zum 31.03 und 30.09 eines jeden Jahres fällig. Von den ab Abruf der einlage an erwirtschaftetenden Jahresüberschüssen erhält die tbg im übrigen 12 %. Für einen Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an der Gesellschaft hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 12,00 % für alle Beteiligungen. Sollte der Gesellschafts im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden zusätzliches Kapital zugeführt werden, so wird die tbg ihre Gewinnbeteiligung den dann geltenden Kapitalverhältnissen anpassen. Diese Gewinnbeteiligung ist zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Erstellung des Jahresabschlusses. Für die Berechnung nach vorgenannen Beträgen maßgeblich ist der Jahresüberschuss vor Berücksichtigung der Geewinnbeteiligung der tbg. Dem Jahresüberschuss sind hinzuzusetzen I. Steuern vom Einkommen und Ertrag, sowie etwaige Tantiemen der Vorstände, soweit sie den ausgewiesenen Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2006. Tag der ersten Eintragung: 26.05.2000 Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 461 ff. Teilgewinnabführungsver trag: Sonderband 1 Blatt 197 ff. Teilgewinnabführungsver trag: Sonderband 2 Blatt 557 ff. Zustimmungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 475 ff

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