EMPRISE Consulting Düsseldorf GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.02.2019 Schäfer - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
24.09.2018 Kordus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 211/09) vom 17.09.2018 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
26.08.2009 Kordus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 211/09) vom 20.08.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. - -
16.03.2009 Kordus Geschäftsanschrift: Emanuel-Leutze-Straße 4, 40547 Düsseldorf - - - - -
24.10.2007 Lottes - Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Abfindung) beschlossen. - - - -
- - - - - - Verschmelzungs- vertrag Bl. 169 ff. Zustimmungs- Beschlüsse Bl. 175 ff., 185 ff. Sonderband
23.11.2006 - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach - -
27.02.2002 Koelpin - - - Mit der EMPRISE Management Consulting AG, Hamburg (AG Hamburg, HRB 70829) als herrschendem Unternehmen ist am 10. Juli 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10. Juli 2001 zugestimmt. - Zustimmungsbeschlüsse Blatt 113 und 141 Sonderband Ergebnisabführungsvertr. Bl. 117 ff. Sonderband
14.02.2002 Thieme Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 8. Oktober 1996 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Mai 1999 geändert. Die Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und informationstechnologischen Fragen sowie die Entwicklung und Anwendung von Softwareprodukten und die Vermarktung dieser Leistungen sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einem einzelnen oder allen von ihnen Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Tag der ersten Eintragung: 03.04.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.02.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 96 Sonderband

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