EOS mercator inkasso GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.05.2015 Hommel - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2015 mit der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 115781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
- - - - - - Von Amts wegen berichtigt aufgrund eines Schreibfehlers
24.02.2014 Hommel - - - Der mit der EOS Holding GmbH, Hamburg (vormals Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co) (Amtsgericht Hamburg, HRB 124966 (vormals HRA 95748)) - -
18.02.2014 Hommel - - - Der mit der EOS Holding GmbH, Hamburg (vormals EOS Holding GmbH & Co) (Amtsgericht Hamburg, HRB 124966 (vormals HRA 95748)) am 19.09.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 08.11.2013 und 21.11.2013 haben der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - -
17.01.2012 Hommel - Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs.2 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Einzug und der Ankauf von Forderungen und sonstigen Ansprüchen auf eigene und fremde Rechnung. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen nicht dem erlaubnispflichtigen Tatbestand des Factoring im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG - - -
24.03.2009 Linsel Geschäftsanschrift: Carl-Friedrich-Gauß-Straße 16, 47475 Kamp-Lintfort - - - - -
12.07.2007 Hommel - - - Der mit der Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co in Hamburg (Amtsgericht Hamburg - HRA 95748) am 19.09.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 07.05.2007 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 hat der Änderung zugestimmt. - Auf Grund Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt
21.06.2007 Hommel - - - Der mit der EOS Holding GmbH & Co in Hamburg (Amtsgericht Hamburg - HRA 95748) am 19.09.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 07.05.2007 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 hat der Änderung zugestimmt. - -
20.02.2007 Hommel - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
24.10.2005 Hommel - - - Mit der Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co in Hamburg (Amtsgericht Hamburg - HRA 95748) als herrschendem Unternehmen ist am 19.09.2005 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2005 - Beschluss Bl. 64-68,
04.10.2005 Hommel - - - - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Von Amts wegen berichtigend eingetragen
16.09.2005 Hommel Kamp-Lintfort Gesellschaft mit beschränkter Haftung Der Einzug und der Ankauf von Forderungen und sonstigen Ansprüchen auf eigene und fremde Rechnung Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mercator Inkasso GmbH & Co.KG, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRA 2492) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2005. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Umwandlungsbeschluss Bl. 10-13, Gesellschaftsvertrag Bl. 16-19 Sonderband

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