EURA Finanz- und Wirtschaftsberatung und Vermittlung AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.04.2016 Fuchs - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
13.04.2015 Fuchs - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (Az. 3 a IN 445/06 FT) vom 12.02.2015 ist das Insolvenzverfahren nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. -
06.03.2007 Mehrle - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen (3 a IN 445/06) vom 09.02.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
15.01.2007 Schönig - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen (3 a IN 445/06 FT) vom 22.12.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Bl. 163-164 SdBd.
07.07.2006 Englert - - - - - Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 4 b von Amts wegen berichtigt
07.07.2006 Englert Frankenthal Aktiengesellschaft Satzung vom 22.06.2001 mit Änderung vom 27.08.2001. Die Hauptversammlung vom 29.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 8929) nach Frankenthal beschlossen. Die Beratung von Klienten im Allfinanzbereich. Nach gründlicher Analyse und Optimierung der Finanzhaushalte werden Klienten bei Bedarf geeignete Produkte von Partnergesellschaften empfohlen und vermittelt. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1, Abs. 1a Satz 2 KWG erbringt das Unternehmen ausschließlich die Anlage- und/ oder Abschlussvermittlung im Sine des § 1, Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalgesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b, Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne die Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdiestleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Entstanden infolge formwechselnder Umwandlung der "EURO Finanz- und Wirtschaftsberatung und Vermittlung GmbH", Sitz Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 6262) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 25.09.2001 Bl.129-168 Sbd.

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