EUREX Clearing Aktiengesellschaft

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Mergenthalerallee, 61, 65760, Frankfurt am Main
Zweck: a) die Wahrnehmung der Aufgaben eines Clearing-Hauses einschließlich des Betriebs eines Clearing-Systems für die geld- und stückemäßige Abwicklung der Geschäfte an in- und ausländischen Wertpapier- oder Terminbörsen, multilateralen Handelsplattformen und im Zusammenhang mit dem Clearing von außerbörslichen Geschäften in Finanzinstrumenten oder Emissionsberechtigungen. Dabei ist die Gesellschaft auch zum Abschluss von Verträgen berechtigt, die der Errichtung und Unterhaltung von Abwicklungsverbindungen ("Clearing-Links") mit anderen Clearing-Häusern oder vergleichbaren Unternehmungen dienen, b) die Ausübung der Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie vergleichbarer Funktionen nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen, c) die Planung, Entwicklung und Durchführung elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich des Börsengeschäfts, Clearing-Geschäfts und des Wertpapiergeschäfts der Kreditinstitute einschließlich dessen Abwicklung sowie Sammlung, Verarbeitung und der Vertrieb von auf Wertpapiere und/oder Derivate bezogenen Informationen, d) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen für mit dem Börsen Clearing- und Wertpapiergeschäft befasste Unternehmen, insbesondere durch Wahrnehmung zentraler Dienste in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für die betroffenen Unternehmen. e) die Ausübung des Eigengeschäfts im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie vergleichbarer Tätigkeiten nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen f) die Ausübung des Einlagengeschäfts und des Kreditgeschäfts im Sinne des Kreditwesengesetzes nach Maßgabe der folgenden Einschränkungen: i. Die Eurex Clearing AG darf Einlagen entgegennehmen von und besicherte Kredite gewähren an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 (Bankenrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert am 09. Dezember 2011, die gleichzeitig Clearing-Teilnehmer bei der Eurex Clearing AG sind. ii. Die Eurex Clearing AG darf Einlagen entgegennehmen von und besicherte Kredite vergeben an zum Konsolidierungskreis der Deutsche Börse AG gehörige Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Institute im Sinne des KWG sind. An Institute, die eine Erlaubnis nach dem KWG innehaben und zum Konsolidierungskreis der Deutsche Börse AG gehören, dürfen auch nicht besicherte Kredite vergeben sowie Einlagen entgegen genommen werden. iii. Einlagen und Kredite im Sinne der Ziffer i. und ii. dürfen nur entgegengenommen und gewährt werden, wenn sie im engen Zusammenhang zum Clearing-Geschäft stehen. iv. Die Besicherung der Kredite muss den Anforderungen an die Besicherung nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister i.V.m. der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für Anforderungen an zentrale Gegenparteien in den jeweils gültigen Fassungen genügen. v. Die Anlage von entgegengenommenen Einlagen im Sinne der Einschränkungen nach Ziffern i. bis iii. muss fristenkongruent erfolgen. Gleiches gilt für die Gewährung von Krediten im Sinne der Einschränkungen nach Ziffer i. bis iv. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich erscheinen. Sie kann insbesondere Grundstücke erwerben und veräußern, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art, beteiligen, solche errichten oder erwerben. Die Gesellschaft ist ferner zum Abschluss von Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträgen berechtigt

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.05.2023 Hewlett - - - - Fall 134
17.03.2023 Hewlett - - - - Fall 133
13.03.2023 Krimmel - - Der mit der EUREX Frankfurt AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt, HRB 45817) am 18.11.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.02.2023 geändert. Die Hauptversammlung vom 28.02.2023 hat der Änderung zugestimmt. - Fall 132
20.01.2023 Hewlett - - - - Fall 131
07.11.2022 Hewlett - - - - Fall 130
31.08.2022 Bäuml - - - - Fall 129
01.07.2022 Hewlett - - - - Fall 128
11.05.2022 Hewlett - - - - Fall 127
10.01.2022 Hewlett - - - - Fall 126
12.07.2021 Hewlett - - - - Fall 125
07.06.2021 Hewlett - - - - Fall 123
24.02.2021 Hewlett - - - - Fall 122
- - - - - Fall 121
02.10.2020 Hewlett - - - - Fall 120
18.09.2020 Hewlett - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2020 mit der Eurex Clearing Security Trustee GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97681) verschmolzen. - Fall 119
17.08.2020 Wittmann - - - - Fall 118
14.05.2020 Hewlett - - - - Fall 116
- - - - - Fall 115
05.02.2020 Hewlett - - - - Fall 114
06.01.2020 Faldus - - - - Fall 113
21.11.2019 Hewlett - - Der mit der EUREX Frankfurt AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45817) am 18.11.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.11.2019 geändert. Die Hauptversammlung vom 13.11.2019 hat der Änderung zugestimmt. - Fall 112
14.11.2019 Hewlett - - - - Fall 111
05.09.2019 Hewlett - - - - Fall 110
- - - - - Fall 109
15.05.2019 Schollmeyer - - - - Fall 108
06.02.2019 Hewlett - - - - Fall 107
26.09.2018 Hewlett - - - - Fall 106
30.05.2018 Hewlett - - - - Fall 105
- - - - - Fall 104
21.12.2016 Hewlett - - - - Fall 103
12.09.2016 Hewlett - - - - Fall 102
05.07.2016 Hewlett - - - - Fall 101
29.06.2016 Hewlett - - - - Fall 100
19.05.2016 Hewlett - - - - Fall 99
09.05.2016 Hewlett - - - - Fall 98
01.01.2016 Hewlett - - - - Fall 97
14.12.2013 Schollmeyer - - - - Fall 71
- - - - - Fall 69
25.06.2013 Hewlett - - - - Fall 67
07.06.2013 Hewlett - - - - Fall 66
16.04.2013 Hewlett - - - - Fall 64
14.02.2013 Hewlett - - - - Fall 63
19.12.2012 Hewlett - - - - Fall 62
02.10.2012 Hewlett - - - - Fall 61
27.09.2012 Dittberner - Die Hauptversammlung vom 14.09.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Beirat), 10 (Amtsniederlegung) und 17 (Versammlungsleitung) beschlossen. - - Eintragung der lfd. Nr. 58 von Amts wegen berichtigt:
- - - - - Fall 58
19.09.2012 - Die Hauptversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung - - -
07.08.2012 Dittberner - Die Hauptversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen), 13 (Sitzung, Beschlussfassung, Protokoll), 14 (Ort) und 15 (Einberufung) beschlossen. - - Fall 56
- - - - - Fall 54
31.01.2012 Baumgart - - - - Fall 53
27.12.2011 Baumgart - - - - Fall 52
01.11.2011 Dittberner - - - - Fall 51
11.08.2011 Pfarschner - - - - Fall 50
04.08.2011 Pfarschner - - - - Fall 49
27.06.2011 Klink - - - - Fall 48
07.02.2011 Pfarschner - - - - Fall 47
20.12.2010 Pfarschner Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn - - - Fall 45
24.08.2010 Dittberner - - - - Fall 43
- - - - - Fall 42
26.04.2010 Dittberner - - - - Fall 40
13.04.2010 Dittberner - - - - Fall 39
28.10.2009 Wilhelm - - - - Fall 37
14.09.2009 Dittberner - - - - Fall 36
17.07.2009 Dittberner - - - - Fall 35
22.05.2009 Dittberner - - - - Fall 34
20.04.2009 Klauke - Die Hauptversammlung vom 02.04.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 19.887.081,19 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. - - Fall 32
27.03.2009 Dittberner Geschäftsanschrift: Neue Börsenstr. 1, 60487 Frankfurt am Main - - - Fall 31
17.09.2008 Dittberner - - - - Fall 30
- - - - - Fall 29
29.07.2008 Wetscherka-Hildner - Die Hauptversammlung vom 24.04.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. - - Fall 27
04.06.2008 Dittberner - - - - Fall 28
16.04.2008 Dittberner - - - - Fall 26
14.02.2008 Dittberner - - - - Fall 25
07.01.2008 Dittberner - - - - Fall 24
03.12.2007 Dittberner - - - - Fall 23
- - - - - Fall 22
01.12.2006 Dittberner - - - - Anmeldung Blatt 131 Sonderband
- - - - - Anmeldung Blatt 37, 57 Sonderband
25.11.2004 Blaschko - Die Hauptversammlung vom 8.11.2004 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen) und 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. - - -
06.07.2004 Drescher Die Planung, Entwicklung und Durchführung elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Aktiengesellschaft Satzung vom 09.03.1998 zuletzt geändert am 16.10.2000 Zwischen der Gesellschaft und der Eurex Frankfurt AG in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 18.11.1998 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlungen durch Beschlüsse vom 26.11.1998 bzw. 20.04.1999 zugestimmt haben. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 06.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 37 ff. Sonderband
28.10.2015 Hewlett - - - - Fall 94
01.10.2015 Dittberner - - - - Fall 93
31.07.2015 Hewlett - - - - Fall 92
05.06.2015 Hewlett - - - - Fall 88 Eintragung vom 17.03.2015 von Amts wegen ergänzt
29.04.2015 Hewlett - - - - Fall 86
17.03.2015 Hewlett - - - - Fall 85
12.03.2015 Hewlett - - - - Fall 84
20.08.2014 Wittmann - - - - Fall 81
01.08.2014 Wittmann - - - - Fall 80
08.07.2014 Hewlett - - - - Fall 78
- - - - - Fall 75
12.03.2014 Hewlett - - - - Fall 74
17.02.2014 von Hof - - - - Fall 73
12.01.2014 Dittberner - - - - Fall 72
26.11.2015 Weber - - - - Fall 95

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C & S Aktiengesellschaft AG Augsburg Wolfsgäßchen, 1, 86153, Augsburg
K+S Aktiengesellschaft AG Kassel Bertha-von-Suttner-Straße, 7, 34131, Kassel
M E N E K S Aktiengesellschaft AG Elchingen Nersinger Straße, 10, 89275, Elchingen
V.I.P. Aktiengesellschaft AG Waldershof Ludwig-Hüttner-Straße, 5, 95679, Waldershof
F & P Aktiengesellschaft AG Kassel Wilhelmshöher Allee, 22, 34117, Kassel
Orgcar Aktiengesellschaft AG Villingen-Schwenningen Am Guckenbühl, 9, 78056, Villingen-Schwenningen
U.C.A. Aktiengesellschaft AG München Stefan-George-Ring, 29, 81929, München
Intertainment Aktiengesellschaft AG Feldafing Bahnhofstraße, 30, 82340, Feldafing
s.e.l.v.e. Aktiengesellschaft AG München Kobellstr. 8, c/o Kieserling,, Claudia, 80336, München
Netop-Aktiengesellschaft AG Cham Mittelweg, 15, 93413, Cham
EUREX Clearing Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen a) die Wahrnehmung der Aufgaben eines Clearing-Hauses einschließlich des Betriebs eines Clearing-Systems für die geld- und stückemäßige Abwicklung der Geschäfte an in- und ausländischen Wertpapier- oder Terminbörsen, multilateralen Handelsplattformen und im Zusammenhang mit dem Clearing von außerbörslichen Geschäften in Finanzinstrumenten oder Emissionsberechtigungen. Dabei ist die Gesellschaft auch zum Abschluss von Verträgen berechtigt, die der Errichtung und Unterhaltung von Abwicklungsverbindungen ("Clearing-Links") mit anderen Clearing-Häusern oder vergleichbaren Unternehmungen dienen, b) die Ausübung der Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie vergleichbarer Funktionen nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen, c) die Planung, Entwicklung und Durchführung elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich des Börsengeschäfts, Clearing-Geschäfts und des Wertpapiergeschäfts der Kreditinstitute einschließlich dessen Abwicklung sowie Sammlung, Verarbeitung und der Vertrieb von auf Wertpapiere und/oder Derivate bezogenen Informationen, d) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen für mit dem Börsen Clearing- und Wertpapiergeschäft befasste Unternehmen, insbesondere durch Wahrnehmung zentraler Dienste in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für die betroffenen Unternehmen. e) die Ausübung des Eigengeschäfts im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie vergleichbarer Tätigkeiten nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen f) die Ausübung des Einlagengeschäfts und des Kreditgeschäfts im Sinne des Kreditwesengesetzes nach Maßgabe der folgenden Einschränkungen: i. Die Eurex Clearing AG darf Einlagen entgegennehmen von und besicherte Kredite gewähren an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 (Bankenrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert am 09. Dezember 2011, die gleichzeitig Clearing-Teilnehmer bei der Eurex Clearing AG sind. ii. Die Eurex Clearing AG darf Einlagen entgegennehmen von und besicherte Kredite vergeben an zum Konsolidierungskreis der Deutsche Börse AG gehörige Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Institute im Sinne des KWG sind. An Institute, die eine Erlaubnis nach dem KWG innehaben und zum Konsolidierungskreis der Deutsche Börse AG gehören, dürfen auch nicht besicherte Kredite vergeben sowie Einlagen entgegen genommen werden. iii. Einlagen und Kredite im Sinne der Ziffer i. und ii. dürfen nur entgegengenommen und gewährt werden, wenn sie im engen Zusammenhang zum Clearing-Geschäft stehen. iv. Die Besicherung der Kredite muss den Anforderungen an die Besicherung nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister i.V.m. der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für Anforderungen an zentrale Gegenparteien in den jeweils gültigen Fassungen genügen. v. Die Anlage von entgegengenommenen Einlagen im Sinne der Einschränkungen nach Ziffern i. bis iii. muss fristenkongruent erfolgen. Gleiches gilt für die Gewährung von Krediten im Sinne der Einschränkungen nach Ziffer i. bis iv. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich erscheinen. Sie kann insbesondere Grundstücke erwerben und veräußern, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art, beteiligen, solche errichten oder erwerben. Die Gesellschaft ist ferner zum Abschluss von Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträgen berechtigt tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von EUREX Clearing Aktiengesellschaft. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist EUREX Clearing Aktiengesellschaft ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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