EuroImpulse Asset-Management AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.01.2002 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 08.04.1999 zuletzt geändert am 18.01.2001 die Vermögensverwaltung und -beratung, insbesondere die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzporfolioverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Ziff. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen), die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Ziff. 2 des Gesetztes über das Kreditwesen) sowie die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. 1a Ziff. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen). Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um einen Betrag von bis zu EUR 30.000,-- durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Ausgegeben werden dürfen nur Stammaktien. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um einen Betrag von bis zu EUR 30.000,-- durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- und Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Ausgegeben werden dürfen Stammaktien. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital zum 1. August 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um einen Betrag von bis zu EUR 90.000,-- durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Ausgegeben werden dürfen Stammaktien. Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 27 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.04.2000
22.04.2003 Repinski - - - Der Sitz ist nach Augsburg (jetzt Amtsgericht Augsburg HRB 19766) verlegt. - -

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