eValue Ventures AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.05.2017 Wandres Hamburg Geschäftsanschrift: c/o Cookie Communications GmbH, Kleiner Burstah 12, 20457 Hamburg - - Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg, HRB 145372) verlegt. - -
13.11.2012 Dr. Poncelet - Die Hauptversammlung vom 23.08.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde die Satzung geändert in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital und Aktien, redaktionell), 5 (Grundkapital und Aktien, Aktiengattung) 19 (Einberufung der Hauptversammlung) und 20 (Hauptversammlung, Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Beschlussfassung) - - - Der Inhalt der Eintragung lfd. Nr. 34 Spalte 6a wird wegen fehlerhafter Erfassung entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt
17.09.2012 Dr. Poncelet - Die Hauptversammlung vom 11.09.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde die Satzung geändert in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital und Aktien, redaktionell), 5 (Grundkapital und Aktien, Aktiengattung) 19 (Einberufung der Hauptversammlung) und 20 (Hauptversammlung, Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Beschlussfassung) - - - -
16.07.2012 Lottes - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.12.2010 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2010/I ) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 146.940,00 auf EUR 1.664.337,00 teilweise durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.05.2012 ist der § 4 der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigt Kapital 2010/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 611.758, 00 - Eintragung lfd. Nr. 32, Spalte 6 a und 6 b, infolge Erfassungsfehlers von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. Eintragung in Spalte 3
02.07.2012 Dr. Poncelet - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.12.2010 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2010/I ) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 146.940,00 auf EUR 1.664.337,00 teilweise durchgeführt. Druch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.05.2012 ist der § 4 der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigt Kapital 201/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 611.758, 00 - -
11.02.2011 Dr. Glomb - - - Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2004 - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Dezember 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 758.698,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I). - -
04.11.2009 Detlefsen Änderung zur Geschäftsanschrift: Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf - - - - -
04.09.2009 Dr. Glomb - Die Hauptversammlung vom 13.08.2009 hat die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 4 der Satzung und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen, wobei der bisherige § 4 Abs. 4 zu Abs. 5 der Satzung wird. - Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2009 um einen Betrag von bis zu 700.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009). - -
- - - - Die Eintragung lfd. Nr. 19, Spalte 6b (Bedingtes Kapital 2008/1 und 2008/2), ist aufgrund rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 17.02.2009, 32 O 72/08, gelöscht. - -
17.06.2009 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 26.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes beschlossen. Die Eintragung lfd. Nr. 19, Spalte 6a, ist hinsichtlich der Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 und 5 (Bedingtes Kapital 2008/1 und 2008/2) aufgrund rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 17.02.2009, 32 O 72/08, gelöscht und im Übrigen (§§ 1 und 2) wiederholend neu - - - Fall 32
09.02.2009 Koelpin Geschäftsanschrift: Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf Die Hauptversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -
- - - Der Erwerb, das Halten sowie das Veräußern von Beteiligungen und beweglichen sowie unbeweglichen Vermögenswerten an Unternehmen jeglichen Art (im eigenen Namen und auf eigene Rechnung) sowie die Durchführung von kaufmännischen Serviceleistungen und Managementätigkeiten, soweit dafür jeweils keine besondere Genehmigung erforderlich ist. - - -
07.08.2008 - Die Hauptversammlung vom 26.06.2008 hat eine Änderung - - - -
- - Die Hauptversammlung vom 19.08.2006 hat Änderungen der Satzung zur Hauptversammlung in den §§ 19 (Einberufung), 20 (Teilnahme) und 21 (Rederecht) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 112 f. Sonderband
29.08.2006 Koelpin - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzun g in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.07.2004 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 40.750,00 EUR auf 490.000,00 EUZ durchgeführt. Durch Beschluss der Aufsichtsrates vom 15.06.2006 ist § 4 der Satzung in Abs. 1 und 3 entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 97 f. Sonderband Satzung Ziff XXII Sonderband
25.08.2005 Dick - Die Hauptversammlung vom 12.08.2005 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff AktG um 4.043.250,00 EURO und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. § 17 Abs. 1 ist ebenfalls geändert. - - - Beschluss Blatt 66 Sonderband Satzung Blatt XXI Sonderband
01.12.2004 Koelpin - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2004 ist § 4 der Satzung um einen Abs. 3 ergänzt. Die Hauptversammlung vom 30.07.2004 hat beschlossen, § 4 der Satzung in Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) neu zu fassen und den bisherigen Abs. 5 als Abs. 4 zu bezeichnen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 55 f. Sonderband VII HV-Beschluss Blatt 34 Sonderband VII Satzung Ziffer XX Sonderband VII
VII - - - - - Ergänzend zu lfd. Nr. 7 von Amts wegen nachgetragen: Aufsichtsratsbeschluss Blatt 13 f. Sonderband
01.07.2004 Koelpin - Aufgrund der durch § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 der Satzung erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere insgesamt 1.497.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.06.2004 ist § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert und § 4 Abs. 3 sowie § 4 Abs. 4 aufgehoben. - Das genehmigte Kapital I und das genehmigte Kapital II sind ausgeschöpft. - -
VI - Die Hauptversammlung vom 29.08.2003 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und damit der Firma beschlossen, ferner Änderungen in § 3 (Bekanntmachungen) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital II). - Abs. 1 ist aus EDV-technischen Gründen gerötet und wird wiederholend wie folgt erneut eingetragen: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2006 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu - IV Satzung Ziffer XIX Sonderband
11.08.2003 Dick - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 532.500,00 auf EUR 2.995.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.08.2003 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1 und 3 entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 367.500,00. - Beschluss Blatt 170 Sonderband Satzung Blatt 178 ff Sonderband
VI - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 212.500,00 auf EUR 2.462.500,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21. Juli 2002 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1 und 4 entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 12.500,00. - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 161 Sonderband
Ziff. XVII Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie deren Bebauung und Verwaltung. Aktiengesellschaft Satzung vom 11. Oktober 1961, später geändert. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihren Betrieb ganz oder teilweise anderen Gesellschaften zu überlassen, die sie errichtet oder erworben hat oder an denen sie beteiligt ist oder die sie errrichten oder erwerben wird oder an denen sie sich beteiligen wird. d) Innerhalb dieser Grenze ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2006 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 900.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen Aktien gegen Geldeinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist bis zum 18. Juni 2006 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von neuen Aktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 225.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß auch beim Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen. Tag der ersten Eintragung: 11.12.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2002. Satzung Sbd.
04.01.2008 Koelpin - Aufgrund der Ermächtigung gem. § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.027.397,00 EUR auf 1.517.397,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2007 ist § 4 der Satzung in Abs. 1 und 3 entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung - -

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