exceet Secure Solutions AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.10.2016 Braun - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.06.2016 im Wege des Formwechsels in die exceet Secure Solutions GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 78770) umgewandelt. - -
15.08.2016 Braun - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2016 mit der exceet Secure Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 41892 ) verschmolzen. - -
13.08.2014 Braun - Die Hauptversammlung vom 22.07.2014 hat eine Änderung der Satzung in Abschnitt I. Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
29.11.2011 Haueiß Änderung zur Geschäftsanschrift: Rethelstr. 47, 40237 Düsseldorf Die Hauptversammlung vom 04.11.2011 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt VI. Ziffer 21.1 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - -
03.08.2006 Haueiss - Die Hauptversammlung vom 26.06.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 750.000,00 EUR und die Änderung der Ziffer 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Beschluss Blatt 76 Sonderband Satzung Blatt 87 ff Sonderband
09.10.2002 Haueiss Düsseldorf Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2002 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 1.2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Düsseldorf beschlossen. - - - Beschluss Blatt 7 Sonderband Satzung Blatt 45 ff. Sonderband
10.09.2002 Thieme Ratingen Aktiengesellschaft Satzung vom 12.05.2000 zuletzt geändert am 27.11.2000 Betreiben von Dienstleistungen im Internet, Software- und Hardware-Entwicklung, sowie IT-Dienstleistungen für Unternehmen - Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Davon abweichend vertritt der Vorstandsvorsitzende die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder mehrere Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreien. Tag der ersten Eintragung: 11.06.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3600 Amtsgericht Ratingen getreten. Freigegeben am 10.09.2002. Satzung Blatt 54 ff. Sonderband

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