Expleo Technology Germany AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.03.2019 Engeland - Die Hauptversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
23.08.2018 Keusch - - - Die Hauptversammlung der SQS Software Quality Systems AG vom 10. Juli 2018 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) auf den Hauptaktionär, die Assystem Services Deutschland GmbH, München, gegen Barabfindung beschlossen. - -
01.08.2017 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.05.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 330.360,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.05.2017 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal EUR 13.556.702 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit - -
23.11.2015 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.05.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 375.134,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.09.2015 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch - -
15.06.2015 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.05.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 737.804,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.05.2015 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch - -
- - - - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 1.050.000 durch Ausgabe von bis zu 1.050.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 4). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer und Geschäftsführer der mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft aufgrund des SQS Aktienoptionsplans für Führungskräfte 2013 nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 700.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 700.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 5). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und Geschäftsführer der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG abhängig verbundenen in- und ausländischen Unternehmen aufgrund des SQS Aktienoptionsplans für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte 2015 nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2015. - -
12.06.2015 Keusch - Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. Mai 2015 beschlossen, - das bestehende Bedingte Kapital 2 in Höhe von EUR 134.117 (§ 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft) aufzuheben, § 4 Abs. 5 der Satzung zu streichen und den bisherigen § 4 Absatz 6 der Satzung mit unverändertem Wortlaut als § 4 Absatz 5 der Satzung fortzuführen. - das bestehende Bedingte Kapital 4 in Höhe von EUR 1.300.000 (bisher § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft) auf einen Betrag von EUR 1.050.000 herabzusetzen, § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft zu § 4 Abs. 6 der Satzung neu zu nummerieren und in Satz 1 neu zu fassen. - - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal EUR 15.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. - -
06.06.2014 Keusch - Die Hauptversammlung vom 28.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachungen und Informationen), - - - -
- - - - Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
20.11.2013 Keusch - Auf Grund der am 02.06.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von 50.883,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital ist um 50.883,00 EUR erhöht. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. - - - -
02.09.2013 Keusch - Die Hauptversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung und Neufassung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. 1, § 10 Abs. 1 (Aufsichtsratsvorsitzender, Stellvertreter) und § 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) Abs. 1 beschlossen. - - - -
21.06.2013 Keusch - Die Hauptversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das genehmigte Kapital 2 wurde herabgesetzt und neue genehmigte Kapitalia 3 und 4 beschlossen - Nach Herabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 185.000,00 durch Ausgabe von bis zu 185.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands - -
03.06.2011 Keusch - Die Hauptversammlung vom 24.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § § 14 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) und § 16 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. - - - -
24.01.2011 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.05.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 234.552,00 EUR durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2010 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.514.690 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2") und dabei gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der SQS Software Quality Systems AG und der mit ihr verbundenen inländischen und ausländischen Unternehmen (Belegschaftsaktien) ausgegeben werden. Bei der Festlegung des Ausgabebetrags kann ein Abschlag von bis zu 30 % auf den jeweils aktuellen Börsenpreis der Aktien oder der die Aktien ersetzenden Depositary Interests oder sonstigen Wertpapiere, die an einem in- oder ausländischen Markt gehandelt werden, gewährt werden. - -
07.01.2011 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.05.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 367.053,00 durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.11.2010 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
23.12.2009 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.05.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 57.045,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.11.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.542.955 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2") und dabei gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird - -
11.12.2009 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.05.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.021.299,00 durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.11.2009 ist § 4 der Satzung entsprechend geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
05.06.2009 Keusch - Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die bestehenden genehmigten Kapitalia aufgehoben und neue genehmigte Kapitalia 1 und 2 geschaffen. § 4 der Satzung wurde geändert. § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung), § 10 (Aufsichtsratsvorsitzender, Stellvertreter), § 15 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 19 (Stimmrecht und Beschlussfassung) wurden geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
06.03.2009 Keusch Geschäftsanschrift: Stollwerckstraße 11, 51149 Köln Die Hauptversammlung vom 03.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs.1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, - - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 935.178 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 4") und dabei gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, - -
29.12.2008 Maintzer - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 4) - - - -
28.11.2008 Keusch - Aufgrund der am 14. September 2005 von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 52.800 sind im laufenden Geschäftsjahr der Gesellschaft im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 52.800 neue Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 52.800 ausgegeben worden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 22.820.253,00 um EUR 2.398.858,00 auf EUR 25.219.111,00 erhöht. § 4.1, § 4.7 und § 4.8 der Satzung der Gesellschaft wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.10.2008/25.11.2008 in Anpassung an die Kapitalerhöhung und die Ausgabe der Bezugsaktien entsprechend geändert. § 4.9 wurde zu § 4.8. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.901.142 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 4") und dabei gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. - -
11.08.2008 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 12.07.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.221.144,00 EUR durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - -
18.06.2008 Keusch - Die Hauptversammlung vom 28.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 4 (Grundkapital) zur Schaffung eines genehmigten Kapitals 4 beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.300.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 4") und dabei gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. - -
21.09.2007 Engeland - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.05.2007 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.855.486,00 durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.09.2007 ist § 4 Absatz 1 der Satzung entsprechend geändert. - Nach teilweiser Durchführung beträgt das genehmigte Kapital 2 noch 1.444.514,00 Euro. - -
14.06.2007 Keusch - Die Hauptversammlung vom 30.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen), § 4 (Grundkapital) zur Schaffung eines genehmigten Kapitals 2 beschlossen. - Genehmigtes Kapital 2 Beschluss vom 30.05.2007: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.05.2012 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.300.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe - -
03.04.2007 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 12.07.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.03.2007 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) geändert. - - - -
03.07.2006 Keusch - Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 12.07.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 1) wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.763.080,00 um EUR 1.427.743,00 auf EUR 17.190.823,00 erhöht. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 21.06.2006 wurde die Satzung in §§ 4.1 und 4.4 in Anpassung an die Kapitalerhöhung entsprechend geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - Beschluß Bl. 966 ff.
23.09.2005 Keusch - Die Hauptversammlung vom 14.09.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um 173.000,00 EUR auf 15.763.080,00 EUR und die Änderung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 14.09.2005 hat die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und die erneute bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen und die Satzung in § 4 Abs. 6 entsprechend geändert. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 52.800,00 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund der Hauptversammlung vom 14.09.2005 ausgegeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. - Beschluss Bl. 812 ff. Sdb.
20.09.2005 Keusch - - - Das bedingte Kapital beträgt nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nunmehr 74.668,80 EUR. Die Satzung ist - auf Antrag berichtigt.
- - - - - - Beschl. Bl. 708 ff. Sdb. Satzung Bl. 727 Sdb.
16.08.2005 - Die Hauptversammlung vom 12.07.2005 hat die Erhöhung des - - - -
16.08.2005 Keusch - Die Hauptversammlung vom 12.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 12.07.2005 hat die Erhöhung des - - - Beschluss Bl. 708 ff.Sdb.
27.02.2004 Allmer - Die Hauptversammlung vom 09.02.2004 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 4 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 663 ff Sdb.
12.08.2002 Bergmann - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2001 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.08.2001 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2001 mit der DTK Gesellschaft für Technische Kommunikation mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 33665) verschmolzen. - Beschlüsse Bl. 304 ff. Sdb., Vertrag Bl. 322 ff. Sdb.
14.12.2001 Dr. Pruskowski - - - Die Hauptversammlung vom 04.12.2001 hat den durch Beschluss vom 17.05.2001 eingefügten § 4 Absatz 4 der Satzung (genehmigtes Kapital) aufgehoben und neu gefasst. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 01.12.2006 das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens EUR 250.000,00 zu erhöhen. - -
06.09.2001 - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.05.2001 - - - -
26.06.2001 Dr. Pruskowski - Die Hauptversammlung vom 17.05.2001 hat die Änderung der - - - -
08.06.2001 Krebs Köln Aktiengesellschaft Satzung vom 17.03.2000 Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung bei, die Mitwirkung an und die Durchführung von Projekten zur Verbesserung und Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen (einschließlich der Qualitätssicherung). Die Gesellschaft leitet darüber hinaus eine Gruppe von Unternehmen, die in den vorgenannten Geschäftsfeldern tätig sind. Zur Leitung der Gruppe gehört die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2001.
22.05.2019 Keusch - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.05.2019 im Wege des Formwechsels in die Expleo Technology Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 98200) umgewandelt. - -

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Cowen Germany AG AG München Infanteriestr., 5, 80325, München
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