F.I.B. Frankfurter Investmentbank AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.05.2019 Weber - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - Fall 28
14.01.2019 Weber - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 557/10 F) vom 21.11.2018 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und anschließender Verteilung eingestellt. - Fall 27
06.08.2010 Hofacker - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 557/10 F) vom 23.07.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Fall 26
- - - - - - Fall 25
04.06.2010 Hofacker - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 557/10 F) vom 31.05.2010 ist ein vorläufiger - -
31.03.2010 Leifert - - - - - Fall 23
31.03.2010 Leifert - - - - - Fall 24
12.08.2009 Klauke - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 07.11.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 250.000,00 EUR auf 6.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.07.2009 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 2.875.000,00 EUR. - Fall 22
30.03.2009 Dr. Kolonko - Die am 07.11.2008 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 07.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 7.11.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 169.000,00 EUR beschlossen. - von Amts wegen berichtigt (Textattribute)
30.01.2009 Seltmann - - - - - Fall 18
05.12.2008 Dr. Kolonko Geschäftsanschrift: Beethovenstr. 12-16, 60325 Frankfurt am Main Die Hauptversammlung vom 7.11.2008 hat die Neufassung des § 5 Abs. 11 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11.2008 um bis zu 3.040.500,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008/IV). - Fall 16
03.12.2008 Dinges-Król Geschäftsanschrift: Beethovenstr. 12-16, 60325 Frankfurt am Main - - - - Fall 17
15.07.2008 Dinges-Król - - - - - Fall 14
09.04.2008 Dinges-Król - - - - - Fall 13
28.09.2007 Glöckner - Die Hauptversammlung vom 25.06.2007 hat die Änderung des § 5 Abs. 11 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen. - Der Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2005 (Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital 2005/III) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2007 um bis zu 2.919.000,00 EUR bedingt erhöht - -
23.10.2006 Schnorbus - und 5 Abs. 13 (Grundkapital) und mit ihr die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital/2006 I) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Satzung Blatt 75ff. Sonderband Ic
- - - - Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2003 geschaffenen bedingten Kapitalia sind nach Ausgabe von Bezugsaktien im Jahr 2005 vollständig ausgeschöpft. - -
04.04.2006 Schnorbus - Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 18.11.2003 beschlossenen bedingten Kapitalia wurden im Jahr 2005 481.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 6.081.000,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13.01.2006 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Absatz 1 sowie durch Aufhebung der Absätze 9 und 10 (bedingtes Kapital) der - - - Blatt 1ff. Sonderband Ic Rötung laufende
16.01.2006 Schnorbus - Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 18.11.2003 beschlossenen bedingten Kapitals (bedingtes Kapital I) wurden im Jahr 2005 weitere 200.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital betrug danach 5.400.000,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 26.09.2005 die Änderung des § 5 Abs. 1 (Höhe des Grundkapital) und § 5 Abs. 9 (genehmigtes Kapital I) der Satzung beschlossen. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 24.08.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR auf 5.600.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.10.2005 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 13 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 650.000,00 EUR. Das bedingte Kapital I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 181.000,00 EUR. - Satzung Blatt 267ff. Sonderband II
20.10.2005 Schnorbus - Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 18.11.2003 beschlossenen bedingten Kapitals (bedingtes Kapital I) wurden im Jahr 2005 800.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 5.200.000,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 26.07.2005 die Änderung des § 5 Abs. 1 (Höhe des Grundkapital) und § 5 Abs. 9 (genehmigtes Kapital I) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 6 und in § 5 Abs. 11 (bedingtes Kapital III) aufgrund der Schaffung eines neuen bedingten Kaptials beschlossen. - Das bedingte Kapital I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 381.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 19.08.2005 hat die Aufhebung des bedingtes Kapital 2004/III beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2005 um bis zu 1.191.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III / 2005). - Satzung Blatt 220ff. Sonderband I b
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 850.000,00 EUR. - Anmeldung Blatt 166 Sonderband
03.05.2005 Mieth - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 24.08.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um - - - -
01.03.2005 Mieth - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 29.08.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000,00 EUR auf 4.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.01.2005 ist die Satzung in § 5 Abs.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitalsl) geändert. Abs.12 (genehmigtes Kapital 2002/1) ist aufgehoben. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) ist nach vollständiger Ausnutzung erloschen. - -
28.10.2004 Mieth - Die Hauptversammlung vom 24.08.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 24.08.2004 hat die Änderung der Satzung in § 5(Grundkapital und Aktien) durch Entfallen von Abs. 8 (bedingtes Kapital 1999/I), Einfügen eines neuen Abs. 11 (bedingtes Kapital 2004/III), redaktionel, durch die Angleichung der Ordnungsziffern der bedingten Kapitale sowie im bisherigen Abs.12, jetzt 13 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen, auch im Wege der Plazierung sowie die Beratung von Unternehmen und deren Eigentümern in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Investition, Desinvestition, Rentabilität und Finanzierung sowie des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf die Bankgeschäfte des Finanzkommissionsgeschäftes (Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für fremde Rechnung) und des Emissionsgeschäftes (Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder Übernahme gleichwertiger Garantien) gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 und 10 KWG sowie auf die Finanzdienstleistungen der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis), der Abschlußvermittlung (Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für Der Beschluss der Hauptversammlung vom 14.10.1999 (Bedingtes Kapital 1999/ I) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2004 um bis zu 269.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2004/III). . Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
06.04.2009 Dr. Kolonko Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 12-16, 60325 Frankfurt am Main und § 7 Abs. 9 (Vergütung Aufsichtsrat) beschlossen. - Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 06.11.2013 - Fall 21
12.10.2004 Kurz Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 19.01.1998 zuletzt geändert am 18.11.2003 Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen, auch im Wege der Plazierung sowie die Beratung von Unternehmen und deren Eigentümern in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen Desinvestition, Rentabilität und Finanzierung sowie des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf die Bankgeschäfte des Finanzkommissionsgeschäftes (Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und Die Hauptversammlung vom 14.10.1999 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 19.000 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.06.2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 8.000,00 Euro beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.11.2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 330.000,00 EUR beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2003 um bis zu 1.181.000 Euro (bedingtes Kapital II) und um bis zu 300.000 Euro (bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital II dient der Gewährung von Bezugsrechten an Dritte. Das bedingte Kapital III dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom Die Gesellschaft hat mindestens zwei und höchstens vier Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 81 ff. Sonderband

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