Fahrschule Global 61 GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
17.05.2010 Raub - - - Es findet keine Liquidation statt. Die Firma ist erloschen. - -
03.03.2010 Andres - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 703/09) vom 08.02.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Eintragungen hinsichtlich des Geschäftsführers und seiner Vertretungsbefugnis ist infolge der Auflösung unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen. - Fall 7
11.11.2009 Geßner - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 703/09) vom 09.11.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. - -
19.05.2009 Andres - - - - - Fall 4
21.04.2009 Andres - - - - - Fall 3
13.03.2009 Andres Zweigniederlassung unter gleicher Firma in 63450 Hanau, Geschäftsanschrift: Hahnenkammstraße 34, 63450 Hanau - - - - -
22.12.2008 Diefenbacher Roßdorf Geschäftsanschrift: Hauptstraße 12, 64380 Roßdorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1997, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 11.06.2008 und vom 09.12.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, bisher: TEX-CON GmbH) , § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aschaffenburg (bisher Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6773) nach Roßdorf, § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,40 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 Abs. 3 (Geschäftsführer), 6 Abs. 3 (Gesellschafterversammlung), 8 Abs. 1 (Wettbewerb, Informations- und Kontrollrecht) und 9 Abs. 1 (Abtretung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Betrieb und die Einrichtung von Fahrschulen, gleichfalls die Erstellung von Schulungsmaterial und Durchführung von Kursen im Bereich Verkehrssicherheit einschließlich aller hierzu notwendigen Maßnahmen wie Nachschulung, Vorbereitung auf medizinisch/psychologische Prüfung. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Fall 1

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