Fahrschule K-Team GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.11.2014 Dr. Rausch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
30.11.2010 Metz Geschäftsanschrift: Fischerstr. 19, 47055 Duisburg - - Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. -
- - - - - - Gem. § 144 c FGG von Amts wegen eingetragen
17.11.2008 Dr. Rausch - - - Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichts gemäß §144 b FGG vom 27.08.2008 ist die Nichteinhaltung der Verpflichtung gemäß § 19 Abs. 4 GmbHG festgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 60 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
30.04.2007 Borchert - - - Die am 12.04.2007 eingetragene Sicherungsmaßnahme ist durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 234/06) vom 26.04.2007 aufgehoben worden. - -
12.04.2007 Gröll - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 234/06) vom 05.04.2007 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
22.09.2006 Dr. Rausch Duisburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Recklinghausen (bisher Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5307) nach Duisburg beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat außerdem eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Betrieb einer Fahrschule. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten und / oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. SB Bl. 1 - 21

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