FARAO AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.03.2007 Wandres - - - Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. - -
17.08.2005 Wandres - - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Jeder Abwickler vertritt die Gesellschaft einzeln und ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. -
- - Die Hauptversammlung vom 26.05.2003 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Beratung und Informierung von Finanzdienstleistern, Serviceleistungen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen incl. Vertragsabwicklung, Beratung bei Clearing und Depotverwaltung auch unter Einbindung des Internet, sämtliche unterstützenden Beratungsdienstleistungen sowie Begleitung bei der Umsetzung und Durchführung dieser Konzepte sowie die Durchführung aller Maßnahmen und Geschäfte, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. - - Beschluss Blatt 220 ff. Sonderband
07.09.2001 Just Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 25. Februar 2000 Beratung und Informierung von Finanzdienstleistern, Serviceleistungen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen incl. Vertragsabwicklung, Clearing und Depotverwaltung und jeweils auch unter Einbindung des Internet, sämtliche unterstützenden Beratungsdienstleistungen sowie Begleitung bei der Umsetzung und Durchführung dieser Konzepte sowie die Durchführung aller Maßnahmen und Geschäfte, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. - Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann jedoch einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft einräumen. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft zugleich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 118 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 23.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.09.2001.

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