FBS Fördergesellschaft für Behindertensport GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.05.2006 Jahnke Duderstadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1999 zuletzt geändert am 15.03.2000 ist die Förderung des Behindertensports im Bereich der Leichtathletik. Dies wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch sonstige Sportveranstaltungen verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig: sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen und diesen fördern, soweit sie der angestrebten Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft, eine 100%ige Tochter der Otto Bock HealthCare GmbH, Duderstadt, hat nach den Vorschriften des UmwandlungsG vom 28.10.1994 (BGB. I 3 210) durch Verschmelzungsvertrag vom 27.07.2001 als übertragende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen auf die Mutter- Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen. Die Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft hat durch Beschluss vom 27.07.2001 dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt. Der Verschmelzung liegt die Bilanz per 31.12.2000 zugrunde. Verschmelzungsstichtag ist der 01.01.2001. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern kann diesen auch Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einzelnen oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Im Fall der Liquidation wird der oder die Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt, es sei denn, einer oder mehreren Personen wird dieses Amt durch die Gesellschafterversammlung übertragen. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 5 Sonderband Verschmelzungsvertrag Bl. 39 - 44 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 29.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.05.2006.

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