Feier@bend Online Dienste für Senioren AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
03.01.2019 Weber - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.12.2018 im Wege des Formwechsels in die Feierabend Online Dienste für Senioren GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 114104) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. - Fall 9
07.12.2018 Weber - Aufgrund der durch Beschluss vom 30.06.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.11.2018 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist aufgrund vollständiger Ausnutzung aufgehoben. - Fall 8
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Fall 7
08.07.2016 Weber - Die Hauptversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes - - - -
01.08.2011 Simon Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Kaiserstr. 65, 60329 Frankfurt am Main Die Hauptversammlung vom 27.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Beschlüsse des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - Fall 4
24.06.2008 Gröschel - Die Hauptversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Fall 3
- Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 27.12.1999 zuletzt geändert am 25.06.2003 Die Bereitstellung von Online-Diensten für Senioren. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2005 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 25.000 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft liegt und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bezugsrechtsausschluss vorliegen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 03.05.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 3 ff. Sonderband I

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