FERRUM Rohrleitungsbau GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
07.03.2005 Ebert - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.03.2005 (Az. 1 IN 34/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden . Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. - Beschluss Bl. 58 SB
24.07.2002 Gomez Gomez Dinkelscherben Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.07.1995 zuletzt geändert am 22.02.1996 Der Entwurf, die Herstellung und Montage von Rohrleitungsanlagen aller Herstellungsarten, aller Zubehörteile und Rohrleitungssanierungen mit verschiedenen Verfahren. Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,-- DM um 950.000,-- DM auf 1.000.000,-- DM zum Zwecke der Durchführung der Spaltung (Ausgliederung) und entsprechende Satzungsänderung in § 4. Aufgrund des- Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22. Februar 1996, dem die Gesellschafterversammlung und die Gesellschafterversammlung der FERRUM Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dinkelscherben, HRB 6202 AG Augsburg, jeweils am 22. Februar 1996 zugestimmt haben, hat die FERRUM Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Teilbetrieb "Rohrleitungsbau" als Gesamtheit auf die Gesellschaft gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG zur Aufnahme ausgegliedert. Die Spaltung wurde am 28. August 1996 im Register des übertragenden Rechtsträgers (HRB 6202 AG Augsburg) eingetragen und ist somit wirksam. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 14.09.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16 So.
01.10.2012 Hübler - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. - -
17.07.2012 Rozanski - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 12.07.2012 (Az. 1 IN 34/05) nach Schlussverteilung aufgehoben worden. - -

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