Fischer Automobile GmbH - Zweigniederlassung Neumarkt i.d.OPf.

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
26.01.2005 Helmschrott - - - Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. -
11.01.2005 Bergler Zweigniederlassung der Fischer Automobile GmbH mit dem Sitz in Neumarkt (Amtsgericht Nürnberg HR B 7355) Die Gesellschafterversammlung vom 4.11.2004 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. - - -
23.10.2003 Bergler - Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2003 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 795.483,25 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 Ziffer 3 (Beschränkungen der Geschäftsführer) und 7 Ziffer 6 (Vorschriften über die Gesellschafterversammlungen) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. - - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
17.01.2003 Bergler - Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1985, zuletzt geändert am 05.07.1988. - Der in der Eintragung lfd. Nr. 1 aus HRA 11915 übernommene Vermerk hinsichtlich der Firmenfortführung und des Haftungsausschlusses ist gegenstandslos. Auf Antrag berichtigt. Die Firma der Zweigniederlassung auf Antrag berichtigt. -
29.08.2002 Bergler Zweigniederlassung der Fischer Automobile GmbH mit dem Sitz in Pilsach (Amtsgericht Nürnberg HR B 7355) Neumarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1985 zuletzt geändert am 05.07.1988. Das Geschäft der Firma Autohaus Ochsenkühn GmbH & Co. KG, Neumarkt (HRA 11915) ist mit dem Recht der Firmenfortführung übertragen auf die Firma Fischer Automobile GmbH, Pilsach, die das Geschäft als Zweigniederlassung unter der Firma Autohaus Ochsenkühn, Zweigniederlassung der Fischer Automobile GmbH, Neumarkt, Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugzubehör sowie die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen. Der Gesellschaftszweck umfaßt auch alle im Kraftfahrzeuggewerbe üblichen Leistungen. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft

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