Food Retail Development GmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 234 ff Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der Zweck der Gesellschaft ist daher beschränkt auf die folgenden Tätigkeiten: a) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von solchen Immobilien, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen, b) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der § 234 ff. KAGB, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen, c) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände im Sinne von Buchstaben a) und b) erforderlich sind (§ 235 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 231 Abs. 3 KAGB), d) das Halten von solchen Liquiditätsanlagen, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen. Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb von Nießbrauchsrechten im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nach dem KAGB und nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 234 ff. KAGB sowie den Vorgaben des Investmentsteuergesetzes zulässig sind und soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes nicht gefährdet wird. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, solche Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c und/oder § 34 f Gewerbeordnung oder nach §§ 1, 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen. Der Erwerb einer Immobilie ist nur zulässig, wenn die Immobilie zuvor von dem oder den für den Spezial-AIF zuständigen Bewertern nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen bewertet worden ist. Jede von der Gesellschaft gehaltene Immobilie ist mindestens einmal jährlich nach Maßgabe der nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen zu bewerten. Der Erwerb einer Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft ist darüber hinaus nur zulässig, wenn die Beteiligung zuvor durch einen Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches bewertet worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, unter Beachtung der Maßgaben der §§ 254 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Darlehen aufzunehmen sowie unter Beachtung der Maßgaben der §§ 260 Abs. 3, 4 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Belastungen vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Gelddarlehen zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. Abweichend hiervon ist die Gesellschaft unter Beachtung der Vorgaben des § 240 KAGB und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF berechtigt, Gesellschafterdarlehen an andere von ihr gehaltene Immobilien-Gesellschaften zu gewähren. Verfügungen über Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Gesellschaft bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils für den Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle, solange die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH an der Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des KAGB für Rechnung des Spezial-AIF hält.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
- | - | - | - | - | Fall 3 |
26.09.2022 Wollmann | Geschäftsanschrift: Ste.-Foy-Straße 35-37, 65549 Limburg | - | - | - | Fall 2 |
10.03.2020 Bogner | erforderlich sind (§ 235 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 231 Abs. 3 KAG | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2019 mit Änderung vom 17.12.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117004) nach Limburg beschlossen. | der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände im Sinne von Buchstaben | Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Fall 1 |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 28.02.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 01.11.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 20.09.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 28.02.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.10.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Anmeldung vom 01.11.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.10.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 20.09.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eingang // 04.11.2022 // Anmeldung vom 01.11.2022
- Anzeige nach Eingang // 04.11.2022 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.10.2022
- Anzeige nach Eingang // 21.09.2022 // Anmeldung vom 20.09.2022
- Anzeige nach Eingang // 04.03.2020 // Anmeldung vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eingang // 04.03.2020 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 28.02.2020
- Anzeige nach Eingang // 04.03.2020 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.02.2020
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Food Retail Development GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 234 ff Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der Zweck der Gesellschaft ist daher beschränkt auf die folgenden Tätigkeiten: a) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von solchen Immobilien, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen, b) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der § 234 ff. KAGB, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen, c) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände im Sinne von Buchstaben a) und b) erforderlich sind (§ 235 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 231 Abs. 3 KAGB), d) das Halten von solchen Liquiditätsanlagen, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen. Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb von Nießbrauchsrechten im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nach dem KAGB und nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 234 ff. KAGB sowie den Vorgaben des Investmentsteuergesetzes zulässig sind und soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes nicht gefährdet wird. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, solche Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c und/oder § 34 f Gewerbeordnung oder nach §§ 1, 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen. Der Erwerb einer Immobilie ist nur zulässig, wenn die Immobilie zuvor von dem oder den für den Spezial-AIF zuständigen Bewertern nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen bewertet worden ist. Jede von der Gesellschaft gehaltene Immobilie ist mindestens einmal jährlich nach Maßgabe der nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen zu bewerten. Der Erwerb einer Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft ist darüber hinaus nur zulässig, wenn die Beteiligung zuvor durch einen Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches bewertet worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, unter Beachtung der Maßgaben der §§ 254 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Darlehen aufzunehmen sowie unter Beachtung der Maßgaben der §§ 260 Abs. 3, 4 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Belastungen vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Gelddarlehen zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. Abweichend hiervon ist die Gesellschaft unter Beachtung der Vorgaben des § 240 KAGB und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF berechtigt, Gesellschafterdarlehen an andere von ihr gehaltene Immobilien-Gesellschaften zu gewähren. Verfügungen über Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Gesellschaft bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils für den Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle, solange die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH an der Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des KAGB für Rechnung des Spezial-AIF hält. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Food Retail Development GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Limburg, Ste.-Foy-Straße 35-37, 65549. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Food Retail Development GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Food Retail Development GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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