Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Zweigertstraße, 52, 45130, Essen
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO). 3. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bei der Teilhabe an Bildung, Kunst und Kultur. Unter anderem durch Förderung der musikalischen und künstlerischen Fertigkeiten durch Einzel- und Gruppenunterricht sowie die Bereitstellung von Instrumenten und Materialien für den Einzel- und Gruppenunterricht, durch Schulbegleitung, Sprachbegleitung, Stärkung der Sozialkompetenz, Begleitung bei der Alltagsbewältigung, Sprach-, Integrations- und Kulturmittlung. 4. Die Zwecke werden erreicht durch eigene Bildungsangebote wie beispielsweise Vorträge, Veranstaltungen, Sammlung und Bündelung von Wissen und Informationen, Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen, die der Unterstützung von Flüchtlingen dienen, sowie deren Bildung und Teilhabe. 5. Die Zwecke sollen des Weiteren erreicht werden durch: - die Förderung eines vorurteilsfreien Miteinanders und Zusammenlebens von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen Prägung, Herkunft, Religion und politischen Anschauung, - die Vermeidung und Abbau von Benachteiligung bei der gleichberechtigten und aktiven Teilhabe an Bildungs- und Beschäftigungschancen sowie der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, - die Verknüpfung von Migrations- und Flüchtlingsarbeit in Deutschland und Europa mit internationaler Entwicklungszusammenarbeit. - die Förderung der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens (Sprach- Integrations- und Kulturmittlung), - Angebote zur Unterstützung und Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten Minderjährigen, - Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Öffnung und des interkulturellen Dialogs. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Einreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher und verwandter Art zu errichten, zu erwerben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen auszuführen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen der Nutzung durch die Allgemeinheit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Wohnsitz zur Verfügung. 7. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung von steuerbegünstigen Zwecken zuwendet, sofern die Zwecke der begünstigten Körperschaft mit den Gesellschaftszwecken der Gesellschaft teilweise übereinstimmen und die Mittel auf diesem Wege für einen mit diesem Gesellschaftsvertrag übereinstimmenden Zweck verwendet werden. 8. Die angegebenen Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgt werden. Die Gesellschaft muss nicht in einzelnen Jahren jeden Gesellschaftszweck verfolgen und sämtliche beispielhaft genannten Tätigkeiten auszüben. Welche Gesellschaftszwecke in einem einzelnen Jahr verfolgt und welche Tätigkeiten in einem einzelnen Jahr mit welcher Intensität ausübt, steht im Ermessen der Geschäftsführung.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
14.04.2022 Dr. Hamme - Die Gesellschafterversammlung hat am 17.03.2022 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Gegenstand der Gesellschaft), 4 (Gemeinnützigkeit) und 16 (Auflösung und Ende der Gesellschaft) zu ändern. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 - -
26.01.2018 Riedl - Die Gesellschafterversammlung hat am 19.01.2018 beschlossen den Gesellschaftsvertrages in §§ 9 (Geschäftsführung und Vertretungsregelung) und 12 (Aufgaben der Gesellschaftsversammlung) zu ändern. - - -
21.08.2017 Wyczisk Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Kreuzeskirchstraße 1, 45127 Essen - - - -
wird wegen Unvollständigkeit des Namens von Amts wegen berichtigt. - - - - Eintr. lfd. Nr. 2 Sp. 2
28.05.2015 - - - - -
22.05.2015 Dr. Hamme - und 3 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) zu ändern. Die Förderung der Bildung und Erziehung im Bereich der musikalischen künstlerischen Bildung, die Förderung von Kunst und Kultur, sowie von Integration und - -
01.08.2011 Dr. Kothes Essen Geschäftsanschrift: Thea-Leymann-Str. 23, 45127 Essen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2011 Die Förderung der Bildung und Erziehung im Bereich der musikalischen Bildung Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -

Firmendokumente

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Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO). 3. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bei der Teilhabe an Bildung, Kunst und Kultur. Unter anderem durch Förderung der musikalischen und künstlerischen Fertigkeiten durch Einzel- und Gruppenunterricht sowie die Bereitstellung von Instrumenten und Materialien für den Einzel- und Gruppenunterricht, durch Schulbegleitung, Sprachbegleitung, Stärkung der Sozialkompetenz, Begleitung bei der Alltagsbewältigung, Sprach-, Integrations- und Kulturmittlung. 4. Die Zwecke werden erreicht durch eigene Bildungsangebote wie beispielsweise Vorträge, Veranstaltungen, Sammlung und Bündelung von Wissen und Informationen, Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen, die der Unterstützung von Flüchtlingen dienen, sowie deren Bildung und Teilhabe. 5. Die Zwecke sollen des Weiteren erreicht werden durch: - die Förderung eines vorurteilsfreien Miteinanders und Zusammenlebens von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen Prägung, Herkunft, Religion und politischen Anschauung, - die Vermeidung und Abbau von Benachteiligung bei der gleichberechtigten und aktiven Teilhabe an Bildungs- und Beschäftigungschancen sowie der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, - die Verknüpfung von Migrations- und Flüchtlingsarbeit in Deutschland und Europa mit internationaler Entwicklungszusammenarbeit. - die Förderung der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens (Sprach- Integrations- und Kulturmittlung), - Angebote zur Unterstützung und Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten Minderjährigen, - Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Öffnung und des interkulturellen Dialogs. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Einreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher und verwandter Art zu errichten, zu erwerben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen auszuführen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen der Nutzung durch die Allgemeinheit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Wohnsitz zur Verfügung. 7. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung von steuerbegünstigen Zwecken zuwendet, sofern die Zwecke der begünstigten Körperschaft mit den Gesellschaftszwecken der Gesellschaft teilweise übereinstimmen und die Mittel auf diesem Wege für einen mit diesem Gesellschaftsvertrag übereinstimmenden Zweck verwendet werden. 8. Die angegebenen Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgt werden. Die Gesellschaft muss nicht in einzelnen Jahren jeden Gesellschaftszweck verfolgen und sämtliche beispielhaft genannten Tätigkeiten auszüben. Welche Gesellschaftszwecke in einem einzelnen Jahr verfolgt und welche Tätigkeiten in einem einzelnen Jahr mit welcher Intensität ausübt, steht im Ermessen der Geschäftsführung. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Essen, Zweigertstraße 52, 45130. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Fördergesellschaft Kultur und Integration gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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