FPM Frankfurt Performance Management AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Freiherr-vom-Stein-Straße, 11, 60323, Frankfurt am Main
Zweck: das Erbringen der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, sowie das Betreiben des Eigengeschäfts im Sinne des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG), die Gesellschaft ist nicht befugt, Eigentum oder Besitz am Kundengeld oder Kundenwertpapieren zu erwerben. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Unternehmensberatung sowie die Beratung und Vertriebsunterstützung im Bereich der Wertpapierdienstleistungen. Ausgeschlossen sind Steuer- und Rechtsberatung.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.09.2017 Weber - - - - - Fall 15
29.08.2017 Weber - Der Vorstand hat mit Beschluss vom 02.05.2017 die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 4.500,00 EUR aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11.06.2017 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat dieser Herabsetzung mit Beschluss vom 30.06.2017 zugestimmt und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 22.06.2017 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Beschluss der Hauptversammlung vom 04.07.2007 (Genehmigtes Kapital 2007/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Fall 14
13.07.2015 Weber - - - - - Fall 12
30.06.2014 Weber - Die Hauptversammlung vom 24.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand und Vertretung) beschlossen. - - - Fall 11
07.03.2014 Weber - - - - - Fall 10
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
04.07.2013 Weber Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 11, 60323 Die Hauptversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - -
23.08.2007 Klauke - Die Hauptversammlung vom 04.07.2007 hat die Änderung des § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
24.11.2004 Schnorbus - Die Hauptversammlung vom 31.08.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.500,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 31.08.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 3 (Bekanntmachungen) und 9 Abs. 6 (Hauptversammlung, Stimmrecht) geändert. - - - Beschluss Blatt 181 Sonderband
25.08.2004 Weiß Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 21.09.2000 zuletzt geändert am 11.07.2003 Die Unternehmensberatung - ausgeschlossen Steuer- und Rechtsberatung - sowie die Beratung und Vertriebsunterstützung im Bereich der Finanzdienstleistungen soweit hierzu keine Genehmigung nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) erforderlich ist. Gegenstand ist weiterhin die Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländische Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit hierzu keine Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2007 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um EUR 35.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand darf mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, für Spitzenbeträge, um Aktien in angemessenem Umfang an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit dieser verbundenen Gesellschften auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Akien aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit Tag der ersten Eintragung: 17.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 147 ff. Sonderband

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