G. l. M. Global Investment Monitor (Deutschland) AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.06.2012 Mertens - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 09.05.2012 (40 IN 240/11) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 262 Abs. 1 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. - -
27.05.2010 Engler Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Föhrenstraße 10, 77656 Offenburg - - - - -
31.07.2006 Funer Offenburg Aktiengesellschaft Satzung vom 23.05.2006. 1. die Suche, Prüfung und Verhandlung unternehmerischer Beteiligungen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Firmen, Gesellschaften, Unternehmen aller Art im In- und Ausland und die Verwaltung des eigenen Vermögens. 2. Die Gesellschaft darf ferner betreiben Geschäfte betreffend Vermittlung des Erwerbs und Beratung im Bereich von Kapitalanlagen aller Art, Anteilen an Kapitalgesellschaften, von ausländischen Aktien, Gesellschaftsbeteiligungen und Investmentanteilen, von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften emittierten Schuldverschreibungen, alle Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO unterliegen, sowie auch nicht nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Geschäfte im Bereich der Vermittlung von Kapitalanlagen. Ausdrücklich nicht vom Unternehmensgegenstand erfasst sind der Erwerb, das Halten, Veräußern und Verwalten von Anteilen oder Vermögen Dritter, sowie erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Investmentgesetz. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen - Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Falls nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, so ist dieses stets einzelvertretungsberechtigt. Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit werden. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2006. Tag der ersten Eintragung: 22.06.2006 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 35 ff.

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