GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter und von Kommunikation in Gebärdensprache gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Bornheimer Landstraße, 48, 60316, Frankfurt am Main
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Bildungsinstituts, das Betreiben einer Vermittlung für Gebärdensprachdolmetscher sowie die Durchführung gezielter Projekte zur Förderung und Integration von Menschen mit Hörschäden. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Bildung. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: - die Einrichtung und Erhaltung eines Bildungsinstituts, in dem u.a. Gebärdensprachkurse, Computerschulungen sowie berufliche und allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für gehörlose oder hörgeschädigte Personen und gegebenenfalls deren Angehörige durchgeführt werden, - die Durchführung spezieller pädagogischer Fördermaßnahmen durch speziell geschulte Personen für Jugendliche, wie beispielsweise Jugendreisen, Auslandsaustausch mit gehörlosen Jugendlichen, Jugendseminare und Workshops für ältere Menschen, wie z.B. Computerschulung, Seminare zum Umgang mit der Behinderung, Errichtung eines Seniorentreffs. Die Gesellschaft strebt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII), - das Betreiben einer Dolmetschervermittlung, welche die Vermittlung und Übernahme von Gebärdensprachdolmetscherdiensten gewährleistet, - die Durchführung zeitnaher und langfristiger Projekte, welche die Integration Gehörloser und Hörgeschädigter in der Gesellschaft fördern bzw. diese Menschen in ihrer allgemeinen Entwicklung unterstützen. Die Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist unabhängig von Volkszugehörigkeit, Rasse, politischen Überzeugungen, Behinderungen, Geschlecht oder Alter. (4) Die Gesellschaft darf neben ihrer unmittelbaren Tätigkeit ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu einzelnen oder allen in § 2 dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Kommentar
12.07.2021 Hewlett - Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Vertretung) beschlossen. Fall 3
- - - Fall 2
21.03.2016 Geändert, nun: - -

Firmendokumente

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GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter und von Kommunikation in Gebärdensprache gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Bildungsinstituts, das Betreiben einer Vermittlung für Gebärdensprachdolmetscher sowie die Durchführung gezielter Projekte zur Förderung und Integration von Menschen mit Hörschäden. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Bildung. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: - die Einrichtung und Erhaltung eines Bildungsinstituts, in dem u.a. Gebärdensprachkurse, Computerschulungen sowie berufliche und allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für gehörlose oder hörgeschädigte Personen und gegebenenfalls deren Angehörige durchgeführt werden, - die Durchführung spezieller pädagogischer Fördermaßnahmen durch speziell geschulte Personen für Jugendliche, wie beispielsweise Jugendreisen, Auslandsaustausch mit gehörlosen Jugendlichen, Jugendseminare und Workshops für ältere Menschen, wie z.B. Computerschulung, Seminare zum Umgang mit der Behinderung, Errichtung eines Seniorentreffs. Die Gesellschaft strebt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII), - das Betreiben einer Dolmetschervermittlung, welche die Vermittlung und Übernahme von Gebärdensprachdolmetscherdiensten gewährleistet, - die Durchführung zeitnaher und langfristiger Projekte, welche die Integration Gehörloser und Hörgeschädigter in der Gesellschaft fördern bzw. diese Menschen in ihrer allgemeinen Entwicklung unterstützen. Die Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist unabhängig von Volkszugehörigkeit, Rasse, politischen Überzeugungen, Behinderungen, Geschlecht oder Alter. (4) Die Gesellschaft darf neben ihrer unmittelbaren Tätigkeit ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu einzelnen oder allen in § 2 dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter und von Kommunikation in Gebärdensprache gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Bornheimer Landstraße 48, 60316. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter und von Kommunikation in Gebärdensprache gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter und von Kommunikation in Gebärdensprache gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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