GEMEINNÜTZIGE MÜNCHEN MARATHON STIFTUNG GmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck ist die Förderung des Sports sowie Förderung mildtätiger Zwecke. Zweck ist auch die finanzielle Förderung einer Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Förderungsfähig sind sowohl die Körperschaft als auch die juristische Person des öffentlichen Rechts, wenn sie den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft verfolgen. Der gemeinnützige Zweck wird verwirklicht durch a) Förderung, Initiierung und/oder Durchführung von Sportveranstaltungen, Sportprojekten und Sportangeboten, um sportliche Leistungen und körperliche Betätigungen zum Gemeinwohl der Bevölkerung zu fördern. b) Förderung und/oder Initiierung von Angeboten zur kostenlosen Teilnahme an Sportveranstaltungen und Sportprojekten, um den Breitensport zum Wohl der Bevölkerung zu fördern und diese an sportliche Betätigungen heranzuführen. c) Förderung, Initiierung und/oder Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich mehr Privatpersonen, Interessenten, Spender, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Zukunft im Bereich des Breitensports bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Kompetenz- oder Sachspenden zur Verfügung stellen. d) Förderung, Erstellung und/oder Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Vorteile von sportlichen Betätigungen und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Vorträgen, Schulungen oder Projektbesuchen. e) Förderung, Initiierung oder Durchführung von Projekten im Erziehungswesen (zum Beispiel an Schulen und Kindergärten), um entsprechende Einrichtungen bei der Vermittlung einer sportlichen Lebensweise gegenüber Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Der mildtätige Zweck wird verwirklicht durch a) die finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für bedürftige Menschen weltweit, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Hilfsangebote für Schwerstbehinderte oder traumatisierte Menschen). b) die direkte finanzielle Unterstützung der unter Nummer a) genannten Personen. Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen, zum Beispiel durch gemeinsame Projekte und Angebote. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
08.06.2022 Glashauser | Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Auenstr. 120, 80469 München | - | - | - |
- | die direkte finanzielle Unterstützung der unter Nummer | - | Förderung, Initiierung und/oder Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich mehr Privatpersonen, Interessenten, Spender, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Zukunft im Bereich des Breitensports bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Kompetenz- oder Sachspenden zur Verfügung stellen. d) Förderung, Erstellung und/oder Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Vorteile von sportlichen Betätigungen und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Vorträgen, Schulungen oder Projektbesuchen. e) Förderung, Initiierung oder Durchführung von Projekten im Erziehungswesen (zum Beispiel an Schulen und Kindergärten), um entsprechende Einrichtungen bei der Vermittlung einer sportlichen Lebensweise gegenüber Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Der mildtätige Zweck wird verwirklicht durch | - |
02.06.2020 Dr. Vittinghoff | Förderung und/oder Initiierung von Angeboten zur kostenlosen Teilnahme an Sportveranstaltungen und Sportprojekten, um den Breitensport zum Wohl der Bevölkerung zu fördern und diese an | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2020. | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck ist die Förderung des Sports sowie Förderung mildtätiger Zwecke. Zweck ist auch die finanzielle Förderung einer Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Förderungsfähig sind sowohl die Körperschaft als auch die juristische Person des öffentlichen Rechts, wenn sie den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft verfolgen. Der gemeinnützige Zweck wird verwirklicht durch | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 03.03.2020
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.06.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 07.06.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 03.03.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.03.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.02.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 07.06.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 03.03.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 03.03.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.03.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.02.2020
- Anzeige nach Eingang // 07.06.2022 // Anmeldung vom 07.06.2022
- Anzeige nach Eingang // 26.05.2020 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.02.2020
- Anzeige nach Eingang // 16.03.2020 // Anmeldung vom 03.03.2020
- Anzeige nach Eingang // 16.03.2020 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 03.03.2020
- Anzeige nach Eingang // 16.03.2020 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 16.03.2020 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.03.2020
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GEMEINNÜTZIGE MÜNCHEN MARATHON STIFTUNG GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck ist die Förderung des Sports sowie Förderung mildtätiger Zwecke. Zweck ist auch die finanzielle Förderung einer Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Förderungsfähig sind sowohl die Körperschaft als auch die juristische Person des öffentlichen Rechts, wenn sie den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft verfolgen. Der gemeinnützige Zweck wird verwirklicht durch a) Förderung, Initiierung und/oder Durchführung von Sportveranstaltungen, Sportprojekten und Sportangeboten, um sportliche Leistungen und körperliche Betätigungen zum Gemeinwohl der Bevölkerung zu fördern. b) Förderung und/oder Initiierung von Angeboten zur kostenlosen Teilnahme an Sportveranstaltungen und Sportprojekten, um den Breitensport zum Wohl der Bevölkerung zu fördern und diese an sportliche Betätigungen heranzuführen. c) Förderung, Initiierung und/oder Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich mehr Privatpersonen, Interessenten, Spender, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Zukunft im Bereich des Breitensports bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Kompetenz- oder Sachspenden zur Verfügung stellen. d) Förderung, Erstellung und/oder Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Vorteile von sportlichen Betätigungen und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Vorträgen, Schulungen oder Projektbesuchen. e) Förderung, Initiierung oder Durchführung von Projekten im Erziehungswesen (zum Beispiel an Schulen und Kindergärten), um entsprechende Einrichtungen bei der Vermittlung einer sportlichen Lebensweise gegenüber Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Der mildtätige Zweck wird verwirklicht durch a) die finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für bedürftige Menschen weltweit, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Hilfsangebote für Schwerstbehinderte oder traumatisierte Menschen). b) die direkte finanzielle Unterstützung der unter Nummer a) genannten Personen. Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen, zum Beispiel durch gemeinsame Projekte und Angebote. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von GEMEINNÜTZIGE MÜNCHEN MARATHON STIFTUNG GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in München, Auenstr. 120, 80469. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von GEMEINNÜTZIGE MÜNCHEN MARATHON STIFTUNG GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist GEMEINNÜTZIGE MÜNCHEN MARATHON STIFTUNG GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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