Gerhard Hahn Pearl AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.09.2014 Lottes - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Gerhard Hahn GmbH am 27.08.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
26.08.2014 Lottes - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2014 mit der Gerhard Hahn GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 16320) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
06.12.2011 Lottes - - - Mit der Gerhard Hahn GmbH (AG Düsseldorf HRB 16320) als herrschendem Unternehmen ist am 11.10.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 11.10.2011 zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - -
20.07.2009 Allwicher Geschäftsanschrift: Fritz-Wüst-Str. 5, 40237 Düsseldorf - - - - -
- - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Ziffer 4 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 350.000,00 auf EUR 3.850.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.07.2006 ist § 3 der Satzung entsprechend geändert. § 3 Ziffer 4 ist ersatzlos gestrichen. - - - Beschlüsse Blatt 128 ff. Sonderband
02.12.2005 Dick - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Ziff. 4 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 650.000,00 auf EUR 3.500.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.11.2005 ist § 3 der Satzung in den Absätzen 1 und 4 entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung - Beschluss Blatt 120 ff. Satzung Ziffer III
31.10.2005 Dick - Die Hauptversammlung vom 14.08.2001 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 3 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2001 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.07.2006 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. - HV-Beschl. Bl. 32 ff Sonderband Satzung Ziff. I Sonderband
- - - - Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 2. Oktober 2001 wirksam geworden. - -
gerötet und berichtigend eingetragen, sowie Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 6 - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 14. August 2001 ist das Stammkapital zur Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages der Gesellschaft und der Gerhard Hahn GmbH um 2.450.000,00 auf 2.500.000,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wird erst durch Zustimmung der Hauptversammlung zum Nachgründungsvertrag vom 14. August 2001 wirksam. - - - gerötet.
18.10.2001 Fischer - - - Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt - -
26.09.2001 Fischer - - - Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14. August 2001 hat die Gerhard Hahn GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 16320, ihren im Ausgliederungsvertrag näher bezeichneten Teilbetrieb "Perlen" als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung gegen Gewährung von neuen Akten auf die Gerhard Hahn Pearl AG übertragen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - berichtigend ergänzt.
26.09.2001 Fischer - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 14. August 2001 - - - Hauptversammlungs- Beschluss Blatt 33 ff Sonderband Ausgliederungsvertrag Blatt 41 ff Sonderband vgl. AG Düsseldorf HRB 16320
12.09.2001 Just Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 20. Dezember 2000 Der Handel mit Perlen und Schmuck. - Die Gesellschaft wird vertreten - wenn nur ein Vorstandsmitglied vorhanden ist: durch dieses, - wenn mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden: durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann jedem Mitglied des Vorstandes Einzelvertretungsmacht erteilen und es von den Beschränkungen des § 181 BGB unter Beachtung von § 112 AktG befreien. Satzung Blatt 14 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 23.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.09.2001.

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