GSP Consulting GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.09.2017 Brandt - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der HERO Ingenieur- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bendestorf (Amtsgericht Tostedt HRB 2950) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
05.06.2012 Ritter - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
28.02.2011 Schoof Geschäftsanschrift: Tannenweg 3, 21227 Bendestorf - - - - Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
16.07.2007 Tams - Die Gesellschafterversammlung hat am 29.06.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564, 59 um EUR 35, 41 auf EUR 25.600 zu erhöhen und die Firma, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 10 (Veröffentlichungen) zu ändern. Der Im- und Export, Großhandel mit Waren und Dienstleistungen aller Art - ausgenommen sind genehmigungspflichtige Waren. - - -
15.08.2005 Richter Bendestorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1994 zuletzt geändert am 18.11.1994 1) Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export, der Großhandel mit Waren aller Art - ausgenommen sind genehmigungspflichtige Waren sowie Erbringen von Ingenieurleistungen und Transfer von know-how. 2) Die Gesellschaft - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag Bl.27-31 Sd.Bd. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2005.

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