Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH



Kapital:
50000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur und Volks- und Berufsbildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Heimatpflege, Heimat und der Ortsverschönerung, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (2) die Förderung von Kunst und Kultur, (3) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (4) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, (5) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, (6) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, (7) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, (8) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, (9) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, (10) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, (11) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, 12) die Förderung und Erziehung von Kindern. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch: a. Die aktive Förderung der örtlich-tätigen gemeinnützigen Vereine und Verbände durch finanzielle und organisatorische Unterstützung sowie die Übernahme von Pressearbeit und die Veranstaltung von Netzwerktreffen. b. Aus- und Fortbildung für Geflüchtete bzw. Asylbewerber und den damit verbundenen kulturellen Aktivitäten. c. Die Förderung, die Erstellung und/oder Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters d. Die Förderung der Versorgung von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit warmen Mittagessen sowie der Essensverteilung und -portionierung vor Ort. Weiterhin wird die Versorgung durch Bürgeressen und Essen auf Rädern gefördert. e. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. f. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und/oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen. g. die Unterhaltung und Trägerschaft kommunaler Bildungseinrichtungen für Kinder, insbesondere gemeindliche Kindergärten.
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 01.12.2021
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 21.12.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 01.12.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 21.12.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eingang // 17.12.2021 // Anmeldung vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eingang // 17.12.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 01.12.2021
- Anzeige nach Eingang // 17.12.2021 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 21.12.2021
- Anzeige nach Eingang // 17.12.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.12.2021
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ASB / Gemeinsam gemeinnützige GmbH Ambulante Dienste | GmbH | Viersen | Sittarder Straße, 19, 41748, Viersen |
DJH Gemeinsam Arbeiten gemeinnützige GmbH | GmbH | Bremen | Woltmershauser Allee, 8, 28199, Bremen |
Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur und Volks- und Berufsbildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Heimatpflege, Heimat und der Ortsverschönerung, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (2) die Förderung von Kunst und Kultur, (3) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (4) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, (5) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, (6) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, (7) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, (8) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, (9) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, (10) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, (11) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, 12) die Förderung und Erziehung von Kindern. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch: a. Die aktive Förderung der örtlich-tätigen gemeinnützigen Vereine und Verbände durch finanzielle und organisatorische Unterstützung sowie die Übernahme von Pressearbeit und die Veranstaltung von Netzwerktreffen. b. Aus- und Fortbildung für Geflüchtete bzw. Asylbewerber und den damit verbundenen kulturellen Aktivitäten. c. Die Förderung, die Erstellung und/oder Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters d. Die Förderung der Versorgung von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit warmen Mittagessen sowie der Essensverteilung und -portionierung vor Ort. Weiterhin wird die Versorgung durch Bürgeressen und Essen auf Rädern gefördert. e. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. f. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und/oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen. g. die Unterhaltung und Trägerschaft kommunaler Bildungseinrichtungen für Kinder, insbesondere gemeindliche Kindergärten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Gundelsheim, Hauptstraße 9, 96163. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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